Innerhalb einer Woche kann man sogar beim Privatkauf das Auto zurückgeben!
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deniz06 hat geschrieben:von wo hast du das mit zurückgeben? wenn du einen vertrag hast und es hat keine garntie vereinbarung, dann schau nach was die vertragslehre in deutschland für eine bestimmung hat. normalerweise ist das ein zug um zug geschäft. d.h. ware gegen bares und erledigt. garantieansprüche kannst du nicht überall, zujederzeit stellen. kann sein, dass die deutsche gesetzgebung von derjenigen aus der schweiz abweicht, aber nicht so extrem.
wenn du rechtsschutz hast, frag mal dort nach. evtl. hast du ja sogar glück. aber wenn der vorverkäufer das absichtlich gemacht hatte, dann kannst ihn auch anzeigen.. nur dann.. beweislast? beweis mal dass er es wirklich wusste....
ist nicht so einfach.. darum lieber anwaltskosten sparen und verkaufen.. oder wie du es jetzt machst, über rechtsschutzversicherung...
na dan mal viel glück
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