Golf 3 VR6 Motortemperatur über 110°C und kocht!!! Hilfe!!

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Beitragvon der3ergolf » Fr 26 Jan, 2007 18:52

Innerhalb einer Woche kann man sogar beim Privatkauf das Auto zurückgeben!


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Beitragvon deniz06 » Fr 26 Jan, 2007 21:04

von wo hast du das mit zurückgeben? wenn du einen vertrag hast und es hat keine garntie vereinbarung, dann schau nach was die vertragslehre in deutschland für eine bestimmung hat. normalerweise ist das ein zug um zug geschäft. d.h. ware gegen bares und erledigt. garantieansprüche kannst du nicht überall, zujederzeit stellen. kann sein, dass die deutsche gesetzgebung von derjenigen aus der schweiz abweicht, aber nicht so extrem.

wenn du rechtsschutz hast, frag mal dort nach. evtl. hast du ja sogar glück. aber wenn der vorverkäufer das absichtlich gemacht hatte, dann kannst ihn auch anzeigen.. nur dann.. beweislast? beweis mal dass er es wirklich wusste....

ist nicht so einfach.. darum lieber anwaltskosten sparen und verkaufen.. oder wie du es jetzt machst, über rechtsschutzversicherung...

na dan mal viel glück
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Beitragvon veilsidecz » Mo 29 Jan, 2007 12:22

Also es gibt Neuigkeiten:
Hatte den VR6 ja nochmal bei ner anderen Werkstatt.
DEr hat sich den Motor mal genau unter die Lupe genommen und meinte:
Das Auto sei ein Faß ohne Boden.
Es sei nicht nur die Zylinderkopfdichtung, sondern auch der Zylinder selbst.
Einer der Zylinder weisse einen erheblichen Riss auf, was unmöglich von meinen bisher gefahrenen 200 km gekommen sein kann.
Dazu befindet sich ne menge Wasser im Ölkreislauf.
Selbst wenn wir uns entschliessen sollten das Auto zu reparieren, würde er sich weigern, das zu machen.
Der vr6 schluckt mehr wasser und öl als man nachfüllen könnte.
Er will uns jetzt die ganzen mängel bescheinigen und ebenfalls, dass meine Fahrweise in den letzten 200km keinen Einfluss auf den jetzigen schaden haben konnte.
Morgen hol ich mir nen termin beim anwalt
:(

es gibt nämlich ne regelung, dass, wenn erhebliche mängel schon beim kauf bestanden haben, auch wenn diese vom verkäufer nicht genannt wurden oder diese ihm unbekannt waren, muss der verkäufer das fahrzeug zurücknehmen.
Die kosten für die Reparatur halten sich nämlich mit dem Fahrzeugpreis gut die Waage!!

(weit über 1500 euro, wenn es überhaupt reicht)

Dabei wollt ich doch nur mal nen vr6......
und jetzt sowas
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Beitragvon Slayer » Mo 29 Jan, 2007 12:37

Warum holst dir nicht einfach nen Neuen Motor? Gut ist jetzt ne Scheiß Antwort... aber es gibt VR motoren in weit besseren Zuständen für unter 1000 € mit Getriebe und allem... und du brauchst ja nur den Motor ^^

Das wäre doch ne Echte Altanative...
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Beitragvon deniz06 » Mo 29 Jan, 2007 15:06

ja würd ich auch sagen. wenn du ihn zurückgeben kannst ist ok... aber wenn du evtl. den kaufpreis um einige hunder € reduzieren kannst (geldrückgabe) dann hol dir nen anderen motor..
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Beitragvon der3ergolf » Mo 29 Jan, 2007 19:12

deniz06 hat geschrieben:von wo hast du das mit zurückgeben? wenn du einen vertrag hast und es hat keine garntie vereinbarung, dann schau nach was die vertragslehre in deutschland für eine bestimmung hat. normalerweise ist das ein zug um zug geschäft. d.h. ware gegen bares und erledigt. garantieansprüche kannst du nicht überall, zujederzeit stellen. kann sein, dass die deutsche gesetzgebung von derjenigen aus der schweiz abweicht, aber nicht so extrem.

wenn du rechtsschutz hast, frag mal dort nach. evtl. hast du ja sogar glück. aber wenn der vorverkäufer das absichtlich gemacht hatte, dann kannst ihn auch anzeigen.. nur dann.. beweislast? beweis mal dass er es wirklich wusste....

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Beitragvon deniz06 » Mo 29 Jan, 2007 20:30

kann sein, dass die gesetzgebung in deutschland wirklich von unserer in der schweiz extrem abweicht.

aber würde mal sagen, dass der kaufvertrag verbindlich ist. wenn keine vereinbarung über garantie abgemacht wurde, gilt die gesetzgebung der vertragslehre (müsste man nachschauen was die über garantieleistungen bei benützten gegenständen sagen). hier handelt es sich ja nicht um einen kauf in einem geschäft oder so. ist ja ein privatverkäufer.

stell dir vor du verkaufst dein auto und sagst "soviel ich weiss, wurden alle services gemacht, alles ist ok etc..." der käufer zerlegt nach einigen km den motor und sieht überall metalspähne etc.. den üblichen schrott.. das auto ist aber vorher angesprungen und war am rollen... was machst du als verkäufer, der keine ahnung von autos hat?? klar.. du sagst ist ab platz.. hast ja das auto gesehen und so mitgenommen und bezahlt. ich übernehme keine garantie.. nicht jeder ist ein autofachmann und erkennt sachen schon beim hinhören oder sehen. da müssen ja verkäufer und käufer geschützt werden..

deshalb lass ich vor jedem kauf jedes auto von einem kollege checken.. kompression, ölspuren, rost etc. etc. kostet zwar ein wenig, (tagesnummern lösen um zur garage zu fahren) aber das lohnt sich absolut..

aber da soll uns doch der kollege mal sagen, was sein rechtsberater dazu sagt.
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Beitragvon Golf3cabriovr6 » Mo 29 Jan, 2007 22:03

sag mal was bei rausgekommen ist!!! ob du ihn nun so verkaufst oder ihn zurück geben kannst!
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