rückrüstadapter raid

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Beitragvon Devils SIXER » So 11 Mai, 2008 12:46

Hier gehts ja lustig zur Sache :wink:

Was hier so alles zu lesen ist....


Ich schreibe hier nichts was ich mal "irgendwo" gehört.
Den Adapter fahre ich selber.
Das Teil hat eine ABE und muss mit einem 32er Lenkrad Typ raid 13
NICHT eingetragen werden.
Es muss nur der unterschriebene und gestempelte Beleg,der dem Adapter beilag,auf dem der ordnungsgemäße Ausbau durch eine Fachwerkstatt erfolgt ist mitgeführt werden (zusammen mit der ABE).

Golf3cabriovr6 hat die Problematik das er nicht die serienmäßige Rad-Refenkombination fährt und es deshalb EINTRAGEN lassen muss.

Mein Bruder arbeitet in einer Werkstatt die das darf und hat das für mich erledigt.

Vielleicht meldet sich ja noch jemand aus Berlin der dir den Wisch noch abzeichnet.

Und mit Sachen wie URKUNDENFÄLSCHUNG will er ja nichts zu tun haben.

So hoffe habe Licht in die Sache gebracht.


Devils SIXER
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Beitragvon Golf3cabriovr6 » So 11 Mai, 2008 23:33

SO SIEHTS AUS endlich hat das einer mal richtig verstanden :wink:

hast pn
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