Xenon Eintragen

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Xenon Eintragen

Beitragvon Golf3cabriovr6 » Do 16 Aug, 2007 21:30

hi!

habe ja wie manche schon wissen ne komplette golf 4 front hier mit xenon scheinwerfer. da keiner einen vernünftigen preis dafür bezahlen wollte baue ich sie nun bei mir an!

nun meine frage:

Wasmuss ich nun WIRKLICH machen um alles eingetragen zu bekommen?

1. swra reinugungsanlage
2. alwr leuchtweitenregulierung
3. abblendlichtmuss anbeiben bei fernlich anmachen


Bitte nur leute antworten die es wirklich wissen und nicht irgendwas glauben. DANKE


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Beitragvon lebron » Do 16 Aug, 2007 21:45

Korrekte Kennzeichnung eines für Xenonlicht geeigneten Scheinwerfers nach ECE- Norm (auf der Streuscheibe oder dem Gehäuse):

DC - geeignet für Xenonabblendlicht

DR - geeignet für Xenonfernlicht

DC/R - Bi- Xenon


Näheres zu den angesprochenen ECE- Normen und den Kennzeichnungen findet Ihr hier:

http://www.bmvbs.de/Verkehr/Strasse-,1446/KfZ-technische-Vorschriften.htm




Rechtliche Grundlage der Regelungen zu Xenonscheinwerfern:


National/ Fahrzeug hat deutsche ABE:

§50 STVZO Absatz 10

Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, die mit Gasentladungslampen ausgestattet sind, müssen mit:

- einer automatischen Leuchtweiteregelung ,
- einer Scheinwerferreinigungsanlage und
- einem System, das das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt, ausgerüstet sein.

Ergänzend dazu: § 72 stvzo

§ 50 Abs. 10 (Scheinwerfer mit Gasentladungslampen) ist anzuwenden auf Kraftfahrzeuge,

1. die bereits im Verkehr sind und nach dem 1. April 2000 mit Gasentladungslampen ausgestattet werden oder

2. die ab dem 1. Juli 2000 auf Grund einer Betriebserlaubnis erstmals in den Verkehr kommen.

Das bedeutet, daß Fahrzeuge, die vor dem ersten 1.4.2000 ab Werk mit Xenonlicht ausgeliefert oder die bis zu diesem Stichtag umgerüstet wurden, nicht mit den genannten Systemen nachgerüstet werden müssen. Dies betrifft aber nur eine Handvoll Fahrzeuge, etwa A8, BMW 7er, der eine oder andere Porsche, wo diese Systeme damals optional erhältlich waren. Die Xenonscheinwerfer sind dann in der Fahrzeug- ABE vermerkt und dort steht dann auch, ob das Fahrzeug mit oder ohne automatischer Leuchtweitenregelung genehmigt wurde. (Die korrekte Scheinwerferkennzeichnung mußte natürlich trotzdem beachtet werden, also auch hier geht es nicht, bei einer Umrüstung einfach die Brenner in die alten Gehäuse zu stopfen.)

Es sind "Gutachten" im Umlauf, in denen behauptet wird, für diesen oder jenen Fahrzeugtyp gebe es eine Ausnahmeregelung vom §50 STVZO und die dort genannten technischen Anforderungen seien nicht nötig. Die "Gutachten" sind plumpe Fälschungen. Es kursiert auch ein veraltetes Schreiben des KBA an die Firma Hella von 1996, welches inzwischen rechtlich überholt ist.

Eu- Recht/ Fahrzeuge mit EG- Betriebserlaubnis:

Fahrzeuge mit EG- BE müssen der Richtlinie 76/756 EWG über den Anbau lichttechnischer Einrichtungen an Fahrzeugen entsprechen. Diese Richtlinie ist Bestandteil der ECE- Regelung Nr. 48. Bezogen auf das Xenonlicht stellt sie die gleichen Anforderungen wie der §50 STVZO.

Einzelbetriebserlaubnis nach §21 STVZO

Bei Importfahrzeugen mit einer Erstzulassung nach 01.04.00 ist es unwahrscheinlich, daß ein Prüfer eine Ausnahmegenehmigung für Xenonscheinwerfer mit manueller Leuchtweitenregelung erteilt hat. Diese Ausnahmegenehmigung muß auf jeden Fall in den Fahrzeugpapieren vermerkt sein!


Mögliche Konsequenzen, wenn man bei einer Polizeikontrolle mit illegalem Xenonlicht erwischt wird:

- 50 € strafe zzgl 25,60 € Bearbeitungsgebühr -3 Punkte - A-Verstoß für den Fahrer
- 36 € Gebühr für das Aufforderungsschreiben zur Nachschulung
- 250-400€ Nachschulungskosten
- 120-250€ Abschleppkosten (werden nicht vom adac übernommen)
- 280-520€ Gutachterkosten
- 1-2 Wochen Bus-/Taxi-/ Bahnfahrkosten

Im Falle eines Unfalls:

- Komplettverlust der Teil-/Vollkasko (d.h. eigene Schäden werden nicht bezahlt)
- Haftpflicht zahlt die Schäden des Unfallgegners erst ab 5000€ (in besonders fahrlässigen Fällen erst ab 10.000 €)
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Beitragvon Golf3cabriovr6 » Fr 17 Aug, 2007 19:41

danke für die info!

habe original golf 4 xenon scheinwerfer
original scheinwerferreinigung
brauche nur noch leuchtweitenregulierung
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Beitragvon Utownplayer » Sa 18 Aug, 2007 13:27

da gibts es von hella so universelle leuchtweitregulierungs kits glaub 150€uro bei ebay
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Beitragvon west1983 » Sa 18 Aug, 2007 18:50

Das war doch mal ne super Auskunft, besser geht es ja schon gar nicht mehr , TOP :arrow: :arrow: :arrow: PDT_Armataz_01_34
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Beitragvon Golf3cabriovr6 » So 19 Aug, 2007 09:10

ja die alwr habe ich auch schon gesehen! muss mal schauen ob ich die irgendwo billiger bekomme!

danke
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Beitragvon Becks » So 26 Aug, 2007 09:53

so leutz
hab ja xenon drin alles eingetragen wirklich alles ausser xenon
gester abend polizei = 3 punkte 50 euro (meine ersten drei)
die hat nur das xenon intressiert nix anderes
will das jetzt eintragen lassen die teile die ich brauche gibt es ja bei ebay
jetzt die frage
hat das schon jemand gemacht und eingetragen bekommen????
und wieviel arbeit ist das????
die drei punkte kotzen mich nicht an nur das ich jetzt wieder mit normalem licht fahren muß nervt
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Beitragvon Golf3cabriovr6 » So 26 Aug, 2007 10:24

man becks erst lesen dann posten!

oben steht doch alles was du brauchst!

du u wirst es sowieso nicht eingetragen bekommen, da du original scheinwerfer auf xenon umgebaut hast , und somit die scheinwerfer ihre abe verlieren!

nur original scheinwerfer oder garnicht
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Beitragvon Becks » So 26 Aug, 2007 10:59

hab gelesen
die frage war ja
hat das schonmal jemand gemacht????
das ich die sachen daoben brauche ist mir klar!!!
aber bekomme ich es dann wirklich eingetragen???
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Beitragvon BigBoy » So 26 Aug, 2007 19:45

moinsen,

war auch beim tüv mit meinen lampen und wollte xenon eintragen lassen.

leuchtweitenregulierung und scheinwerferreinigungsanlage hätee ich noch nicht einmal gebraucht, obwohl ich die jetzt schon drinne habe.

die einzige sache die den prüfer gehindert hat das einzutragen war, dass die scheinwerfer nicht dazu freigegeben sind. also kannst nur auf golf 4 scheinbwerfer umbauen.

kumpel von mir haben die cops neulich auch angehalten. aber haben nichts zu dem xenon gesagt.
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Beitragvon lebron » So 26 Aug, 2007 19:49

Genau das ist ja das Prob - es gibt nicht wirklich Xenon-Scheinwerfer die für den Golf 3 zugelassen sind ! Und so bleibt nur der Weg über eine andere Front !

Das die Rennleitung auf einmal so auf Xenon abgeht hat wohl mit den ganzen Nachrüstkits zu tun, die sie einem heute schon hinterher werfen !

Vor 2-3 Jahren hat das noch keinen gejuckt !
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Beitragvon Becks » So 26 Aug, 2007 19:51

jo genau das ist es
fahre schon 2 1/2 jahre rum so
naja egal
ich werde es versuchen wenn mal wieder geld über ist :)
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Beitragvon Golf3cabriovr6 » So 26 Aug, 2007 20:20

bekommst sie nur MIT ORIGINAL XENONSCHEINWERFERN (golf4 , bora, etc.) eingetragen und mit keinem anderen!

die scheinwerfer haben ein "e" prüfzeichen und eine abe für h7 oder so aber nicht für nachrüst xenon h7! weil nicht mal die zugelassen sind!

das überlest ihr bloß sehr gerne ! oder erst garnicht weil es gaaaaaaaaaaaaaaaaaaaannnnz klein unten steht!
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Beitragvon Badboy VR6 » Mi 30 Apr, 2008 00:52

Golf3cabriovr6 hat geschrieben:bekommst sie nur MIT ORIGINAL XENONSCHEINWERFERN (golf4 , bora, etc.) eingetragen und mit keinem anderen!

die scheinwerfer haben ein "e" prüfzeichen und eine abe für h7 oder so aber nicht für nachrüst xenon h7! weil nicht mal die zugelassen sind!

das überlest ihr bloß sehr gerne ! oder erst garnicht weil es gaaaaaaaaaaaaaaaaaaaannnnz klein unten steht!

war letztes beim tüv hab die inpro angel eye xenon optik scheinwerfer drin und der tüver sagte nur oh cool hast Xenon drin?
hab gesagt das ich das noch einbauen will er sagte nur das ich die SWRA und die ALWR einbauen muß dann trägt er mir das ein.
Xenon hab ich jetzt drin suche jetzt noch das andere zeug noch alle und gut is :D
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Beitragvon Golf3cabriovr6 » Mi 30 Apr, 2008 15:36

ja mach das :roll: und dann warte auf die nächste polizei kontrolle und spar schon mal geld für die strafe und ein busticket!

selbst wen er es dir einträgt müssen sie es nicht akzeptieren bzw. könen dein auto erstmal beschlagnahmen. dann schaut ein "richtiger" tüver sich das an und den rest kannste dir denken....
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