von Bö » Do 05 Nov, 2009 11:51
Quelle Auto-Bild:
"Nach Paragraph 23 Abs. 1b StVO ist es verboten, Radarwarner im Auto zu benutzen oder betriebsbereit mitzuführen. Diese Ordnungswidrigkeit wird mit 75 Euro Bußgeld und vier Punkten in Flensburg geahndet. Das gilt laut Bundesverkehrsministerium auch für Programme, mit denen Navigationssysteme stationäre und mobile Blitzanlagen anzeigen.
Die Software gilt auch dann als betriebsbereit, wenn sie auf ein Navigationsgerät aufgespielt ist, aber nicht arbeitet. Grund: Die POI-Warner werden mit wenigen Klicks im Untermenü eingeschaltet. Die Folgen: Die CDs mit den POI-Warnern dürfen ebenso wie die elektronischen Radarwarner beschlagnahmt und zerstört werden. Unklar ist, ob auch die Navigationsgeräte zerstört werden dürfen.
Blitzerwarnungen im Radio indes sind erlaubt. Laut Verwaltungsgericht Saarbrücken gelten die Durchsagen trotz Nennung einer konkreten Meßstelle wegen der vielen Hörer als Hinweis, daß jederzeit und überall Tempokontrollen möglich sind (Az. 6 F 6/04)."