Nummernschilder

Moderator: Moderatoren

Nummernschilder

Beitragvon Pommer198 » Di 22 Aug, 2006 10:16

Hallo

Ich hab mein Auto verkauft und dem Käufer Papiere 1 und 2 übergeben, der Käufer hat aber die Nummernschilder abgemacht und mir gegeben.
Muss ich damit jetzt noch was machen?
Weil abmelden kann ich das Auto ja eh nicht mehr, da die Papiere schon übergeben sind...

Was soll ich also mit den Nummernschildern machen?
Ebay? (hat noch 1,8 Jahre TÜV) *scherrz*


Pommer198
 

Beitragvon 3ergolfgti » Di 22 Aug, 2006 13:45

du hast das auto nicht abgemeldet???

naja, dann wird es hoffentlich der neue besitzer machen, sonst kannst da ordentlich probleme bekommen.

nummernschilder kannst vernichten oder behalten. wenn du die behälst kannst die wieder an dein neues auto ran machen. dann sparst dir die kosten für neue machen lassen. sinnvoll währe hier aber die nr. zu reservieren, dass die nich tvergeben wird wenn der neue besitzer das auto abmeldet.

momentmal :? :?
ohne nummernschild kann man das auto ja auch net abmelden

8-O 8-O 8-O
Benutzeravatar
3ergolfgti
Ingenieur
 
Beiträge: 4979
Registriert: Mi 21 Dez, 2005 13:02
Wohnort: Heilbronn

ACHTUNG!

Beitragvon Black VR6 » Sa 26 Aug, 2006 11:04

Das ist jetzt eine gute frage. Zum abmelden brauchst du auf jeden fall die Schilder, weil die entsiegelt werden. Wenn der den Wagen nur Ummeldet also nen neuen halter einträgt, braucht der neue besitzer die schilder nicht da vorlegen, allerdings auch nur, wenn er die nummer behält.

hoffentlich macht der jetzt keinen scheiß, ein kollege von mir hat nämlich auch mal guten gewissens ein auto verkauft und dem käufer vertraut..... aber pustekuchen.... der hat den wagen nicht umgemeldet... ergo: mein kollege durfte steuern dafür weiterzahlen und die knöllchen für den zahlen, die kahmen ja zu ihm nach hause, da er aber einen kaufvertrag bei der polizei vorlegen konnte, brauchte er die knöllchen dann nicht bezahlen. du musst das auf jeden fall deiner versicherung melden, wenn der nämlich nen unfall baut oder fahrerflucht damit macht oder sonstige verbrechen mit dem wagen geschehen bekommst immer zuerst du die probleme!

an deiner stelle würde ich das den leuten beim straßenverkehrsamt und bei der versicherung melden, damit dir nicht so eine scheiße passiert.

mfg martin
Benutzeravatar
Black VR6
Tourenwagenfahrer
 
Beiträge: 415
Registriert: So 14 Mai, 2006 21:57
Wohnort: Solingen

Beitragvon giovanni1978 » Mi 04 Okt, 2006 13:04

WEnn du die kennzeichen hast kann dir kaum was passieren! Informier dich mal an eurer Verwaltung ob des Fahrzeug abgemeldet wurde. Mann kann nähmlich sehr wohl ein Fahrzeug um- bzw. abmelden ohne Kennzeichen! Das ist nur eine Formsache. Du bekommst ein Auto auch ohne Schein um- bzw. abgemeldet wenn du angibst es gäbe keinen. Wenn dien Käufer also das weiß war es ihm scheißegal ob du zugelassenen Kennzeichen behällst und er sich durchaus bewusst das es auch ohne geht. Hab mal für nen Händler Fahrzeuge angemeldet und der hat meistens wenn wir ein Auto angekauft haben die Kennzeichen da gelassen, weil es ihm zu viel Müll war. :roll: Na ja wenn er meint.

@Black VR6 : Sowas kann ihm ja nicht passieren, da der Typ keine Kennzeichen von ihm hat also auch keine Rückverfolgung zu ihm möglich ist! Selbst wenn er zum Amt gehen würde und sagen würde ihm wären sie gestohlen worden bekommt er neue (andere) Nummern und die auch höchstens auf seinen Namen.
giovanni1978
 

Beitragvon Black VR6 » Mi 04 Okt, 2006 20:54

stimmt, hatte ´den satz überlesen, inden stand, das er die kennzeichen da gelassen hat.
Benutzeravatar
Black VR6
Tourenwagenfahrer
 
Beiträge: 415
Registriert: So 14 Mai, 2006 21:57
Wohnort: Solingen

Beitragvon Haya_Joerg » Mi 28 Mär, 2007 23:38

Wenn Du einen Ordentlichen Kaufvertrag gemacht hast (z.b ADAC, Autoscout24....) dann gibt es zwei Seiten da der Käufer unterschreibt das Er innerhalb von drei Tagen das Fahrzeug ummeldet oder abmeldet. Ganz wichtig ist das Übergabe-Datum mit Uhrzeit und Unterschrift des Käufers.

Dies zwei Seiten ist eine für Landratsamt mit Unterschrift und Übergabe Datum, Uhrzeit von Käufer sofort bei Landratsamt einwerfen

und das andere für deine Versicherung ...sofort deiner Versicherung zukommen lassen ...wenn es nach mir geht mit Einschreiben.
Haya_Joerg
 


Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 4 Gäste