MatzeVR6 hat geschrieben:also ich hab mich mal erkundigt bei meinem tüv mann . bei uns musst dat net eintragen lassen .
Erstmal vielen Dank dafür, dass du nachgefragt hast!
Das kann ich nicht glauben, weil am Ende der Einbauanleitung steht, dass die BE erlischt?! Könnte ich das schriftlich haben?
Ich habe auch bei Schrick nachgehakt, ohne Erfolg. Es gibt kein Teilegutachten für dieses Ding, womit eine Eintragung eigentlich nur über ein Abgasgutachten ermöglicht wird.
Jeder Tüver, der ein bisschen Ahnung hat, weiß, dass ein solches mit einem 11Jahre altem Auto eigentlich nicht zu bestehen ist, bzw. ein Schaltsaugrohr die Abgaswerte nicht beeinträchtigt, wenn nicht sogar verbessert(bessere Zylinderfüllung).
mfg Daniel
P.S.: Danke euch, jetzt hab ich wieder ein paar Anlaufstellen, die ich abklappern kann.