Unfall Versicherrung.

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Unfall Versicherrung.

Beitragvon Laki » Sa 27 Sep, 2008 13:58

Hallo

ich habe ne frage:

am sontag ist mir jmd ins auto gefahren und meine front ist etwas demoliert.

jetzt war ich heute beim gutachter und er sagte ca. 2000 €.

wie sieht das aus mit der versicherrung zahlt sie den kompletten betrag aus oder nur den höchstebetrag was der wagen wert ist laut schw. liste?

danke


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Beitragvon Dennis » Sa 27 Sep, 2008 14:19

ja und wenn du nur scharf drauf bist das geld zu bekommen und es mit günstigen gebrauchtteilen aufbauen willst dann bekommst nur den betrag ohne märchensteuer... nur für teile bei denen du eine rechung vorweisen kannst bekomst du die steuer auch...
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Beitragvon tox1c » Sa 27 Sep, 2008 14:42

Kleiner Tipp von mir. Nimm dir einen Anwalt!

Ich hatte Ende April einen Unfall und ich renne meinem Geld heute noch nach! Musst ihn als Opfer eh nicht bezahlen. Ahja... ich hoffe den Gutachter hast du dir rausgesucht! Wenn das einer von der gegnerischen Versicherung war hat der die Kosten bestimmt schön gedrückt ;)

Hiermal grob was du bekommen müsstest:
- Aufwandspauschale (min. 25€)
- entweder Ersatzfahrzeug (max 2 Wochen glaub ich) oder Nutzungsausfallentschädigung (je nachdem -> Anwalt hilft)

- Reperaturkosten ausbezahlt (oder du lässt es halt machen) oder bei Wirtschaftlichem Totalschaden Fahrzeugwert - Restwert(<- um den Schlage ich mich gerade noch :evil:)

Aber wie gesagt. Anwalt nehmen. Der kann für dich mehr rausholen als wenn du es alleine versuchst ;)
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Beitragvon Herwe » Sa 27 Sep, 2008 22:10

Es spielt keine Rolle ob man Repariert oder nicht!
Was du mit dem Geld machst ist deine Sache.
Wichtig ist ein Anwalt, der dürft dich nicht mal was kosten.
Den ein Anwalt kann mehr raus holen wie du, da er mehr Fachwissen hat und weis wo was zu holen ist.
Eigenen Gutachter einschalten oder in Fachwerkstatt gehn und Kostenvoranschlag geben lassen.

Was es auch noch gibt, wenn Totalschaden ABER Liebhaber Fahrzeug, kann es passieren das sie dir ein Gleichwärtiges Auto bezahlen müssen ;)
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Beitragvon Laki » Sa 27 Sep, 2008 22:36

jau schon okay. die versicherrung vom dem verursacher hat mich angerufen und ich soll dann das gutachten einreichen und ich bekomme die volle summe ausbezahlt wie der gutachter berechnt hat.

ist nen wirtschatlicher totalschaden.....
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Beitragvon tox1c » Sa 27 Sep, 2008 22:39

Ja ja ;) Würde ich nicht glauben. Ich hatte auch ein Gutachten vom Tüv Süd. Dein Fahrzeug ist zwar ein Totalschaden, aber die Versicherung wird bestimmt einen Händler suchen der dafür noch was löhnen wird. Und das was der Händler zahlen würde, also den Restwert, ziehen sie dir ab ;) Drum -> Anwalt! Wenn du nur das vom Gutachten willst lasst du dir echt bares durch die lappen gehen! Is nur ein Tipp!
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Beitragvon tox1c » Sa 27 Sep, 2008 22:52

naja... mir haben die einfach mal so 300€ Restwert abgezogen. Es heißt ja auch das man im lokalen Markt nach dem Restwert schauen muss. Laut meinem Gutachten 0€. Die Versicherung hat dann einen Händler gut 100km weit weg gefunden. Naja... muss er aber selber wissen was er macht ;)
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Beitragvon tox1c » Sa 27 Sep, 2008 23:02

Ohne Anwalt drücken die den Preis ja ohne Ende. Und wenn es ja nun ein Totalschaden ist kann er ja entweder einen Mietwagen bekommen oder bis zu 3 Wochen Nutzungsausfall zu einem Tagessatz x (vorrausgesetzt er holt sich ein neues; glaub ich). Ohne Anwalt hätte ich gar nicht gewusst das mir das zusteht ;)
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Beitragvon Laki » So 28 Sep, 2008 10:17

aslo meint ihr am besten noch einen anwalt zuschalten der eh mehr rausholt und dann auch noch auf einen mioetwagen bestehen oder wie.......
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Beitragvon MS-VR6 » Di 30 Sep, 2008 14:19

wenn du keine rechtsschutz hast, musste den anwalt selber löhnen, vielleicht kann er noch was rausholen, muss aber nicht sein.
du kannst jetzt die 2000€ nehmen oder 1700€ + deinen alten wagen( kaufste dann der versicherung quasi wieder ab).
totalschaden ist fast immer ein minus geschäft.
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Beitragvon tox1c » Di 30 Sep, 2008 15:17

MacNelli hat geschrieben:
MS-VR6 hat geschrieben:wenn du keine rechtsschutz hast, musste den anwalt selber löhnen


Das stimmt nicht, als Geschädigter steht einem grundsätzlich (außer bei Bagatellen, da wäre es unverhältnismäßig) ein Anwalt zu , welchen die Gegenseite zahlen muss. Darum versuchen die Versicherer ja immer möglichst schnell zu intervenieren und auf den Anspruchsteller einzuwirken, selbstverständlich getarnt als freundliche Servicedienstleister... ;)


Richtig! :) Immer schön nett und versuchen so wenig Schadensersatz zu zahlen wie es eben nur geht ^^ Säcke :)
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Beitragvon Utownplayer » Mi 01 Okt, 2008 09:11

hatte im juni auch ein unfall mit mein diesel und bin auch zum anwalt und habe keine rechtschutzversicherung gehabt das zahlt alles die gegnerische versicherung ich würde zu einem gutem anwalt gehen der regelt das alles für dich
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Beitragvon MS-VR6 » Mi 01 Okt, 2008 14:07

den anwalt muss man zunächst selber zahlen ( wenn mein keine RS hat ), wenn bei einem urteil dem geschädigten recht zugesprochen wird, muss es die gegenerische versicherung die anwaltskosten übernehmen, wenn nicht, bleibt man auf den kosten sitzen. die meisten die keine rs haben, lassn sich dann auch nicht auf einen rechtsstreit ein, da die gerichtskosten relativ hoch sind.

@ utownplayer: dann haste auch gewonnen vor gericht, wenn nicht hättest du alles selber zahlen müssen, aber sowas sagt dir auch ein "guter" anwalt.

sonst würd sich doch jeder geschädigter einen anwalt nehmen, so viele haben wir doch gar nicht ....
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Beitragvon Utownplayer » Mi 01 Okt, 2008 14:21

ich war nicht mal vorm gericht es war auch von vorhinein klar wer schuld ist ich bin aber trotzdem zum anwalt wegen der schaden regulierung und da musst du nicht vorzahlen oder so nur
eins ist sicher der klärt alles für dich ab und holt auch alles vom geld was raus zu holen!!!!
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Beitragvon MS-VR6 » Do 02 Okt, 2008 09:57

es kommt auch zu den wenigsten fällen, das man vor gericht landet, vorher wird versucht ein vergleich zu machen.
ich hab das so verstanden.
Fahrer A fährt in fahrer B rein. B bekommt schaden aus der haftpflicht von A bezahlt, welcher der gutachter/werkstatt vorher ermittelt hat.
Fahrer B ( keine RS! ) fühlt sich ungerecht in der Schadensregulierung behandelt und schaltet anwalt ein. dieser wird ein gegengutachten anfordern, bzw nach vergleichbaren gutachten suchen. die offenen kosten vom anwalt werden erstmal
zu lasten von Fahrer B angerechnet. Setzt der Anwalt die Ansprüche von Fahrer B durch ( sprich das Gegengutachten ) übernimmt die Versicherung von fahrer A die anwaltskosten. Wird dies abgelehnt, MUSS fahrer B, den anwalt bezahlen.
Ich arbeite bei einer versicherung und habe öfter mit solchen sachen zu tun, bin mir desgwegen auch sehr sicher. hab mich heute aber nochmal schlau gemacht und es wurde mir ebenfalls so erklärt, wie ich es im beispiel oben beschrieben habe.
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