Heckscheibenwischer muß der sein?

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Heckscheibenwischer muß der sein?

Beitragvon theboy20 » So 28 Sep, 2008 08:07

Hallo war die Tage beim TüV :evil: Und da sagete man mir das der Hechscheibenwischer eingebaut sein muß. Ich hatte den aus Schönheits gründen entfernt.( Wieviele das auch machen) Und das man das eintragen b.z.w. austrgen muß ist das so? Ich hate den jetzt nur ausgebaut und mit einem blindstopfen zu gemacht. Also es ist nicht schwer den wieder rein zu machen. Aber ich wollte mir auch irgent wann mal eine Heckklape hollen wo das richtig zu ist mit verschwesen und Lackiren und so. Wer kann mir helfen?


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Beitragvon Krüss » So 28 Sep, 2008 08:17

hab ichpersönlichnoch nie gehört! bei mir wurde das nicht bemängelt! ich lass mich aber eines besseren belehren...
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Beitragvon theboy20 » So 28 Sep, 2008 08:28

Ja ich meine das war bei mir auch schon mal so. Wo ich beim Tüv war da hat er auch nicht gesagt. Deswegen.
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Beitragvon MatzeVR6 » So 28 Sep, 2008 08:39

musst du net austragen oder so . dann geh mal zu nem anderen tüv. :D
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Beitragvon Krüss » So 28 Sep, 2008 08:41

MatzeVR6 hat geschrieben:musst du net austragen oder so . dann geh mal zu nem anderen tüv. :D


8) 8) 8) so würdeich auch tun!
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Beitragvon theboy20 » So 28 Sep, 2008 09:22

Mal sehen was ich mache
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Beitragvon Utownplayer » Mi 01 Okt, 2008 09:18

das ist doch schwachsinnig was die alles verlangen den scheiß muss du nicht ausstragen ich würde noch das loch zu schwweißen und gut ist!!!!!
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Beitragvon MysticEmpires » Mi 01 Okt, 2008 09:22

Heckscheibenwischer sind ja keine Pflicht. Mein Cabrio hat ja auch keinen ^^
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Beitragvon Dominic35i » Mi 01 Okt, 2008 12:05

Allso da brauchst dir keine sorgen machen! Ist dann wohl bloß geschwätz vom TÜV! Der muss definitiv nich ausgetragen werden !
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Beitragvon theboy20 » Do 02 Okt, 2008 05:15

Habe ihn jetzt erst mal wider dran gebaut um Tüv zubekommen und werde ihn nach dem Tüv besuch wieder abbauen
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Beitragvon golomat » Do 02 Okt, 2008 07:52

nur die verbaueten Teile müssen funktionieren!

Da du keinen Heckwische dran hast, wird da nix bemängelt.
Nix ein und austragen nötig.
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Beitragvon Kette » So 05 Okt, 2008 18:38

Solange du den Schalter für den Heckwischer noch hast, wird Dir das jeder TÜV Prüfer bemängeln! (Zwar nur die Ritzelzähler) :lol:
Jedenfalls Heckwischer sind keine Pflicht, aber wenn du den entfernst musst du auch den dazugehörigen Schalter entfernen!!!
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Beitragvon theboy20 » Mo 06 Okt, 2008 05:27

Ja so wurde mir das auch mal gesagt. Ich weiß nicht warum er das das alles bemängelt hat. so Tüv habe ich aber jetzt muste zwar den wischer wieder dran bauen aber erkommt jetzt wieder ab.
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Beitragvon Golf_II_VR6 » Di 07 Okt, 2008 18:19

Das was Kette geschrieben hat is soweit richtig...

Ein Auto wird mit ABE ausgeliefert...in dieser ABE ist auch der heckwischer enthalten und somit bestandteil des Autos...
Das Tüv Gesetz schreibt nunmal vor das jede Veränderung des Fahrzeuges im Fahrzeugbrief eingetragen bzw ausgetragen werden muß!!!
Anderfalls erlischt die ABE!!!!
Und darunter fällt leider auch der Heckwischer :wink:
so lautet das Gesetz... [smilie=smiliz_kingz_pdt_07.gif]

Die meisten sagen aber nichts weil die wollen ja auch nich wie Blöd da stehen... und stehen doch so da :lol: :lol:
fahr zu nem anderen...der ist garantiert Toleranter :wink:
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Beitragvon theboy20 » Di 07 Okt, 2008 19:00

Ich habe ja jetzt schon Tüv und der wischer ist ja auch schon wieder ab. vertig
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