Tüvbesuch

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Tüvbesuch

Beitragvon Gast » Fr 24 Okt, 2008 08:05

hallo, war gard beim tüv. wollte mein h&R gewinde eintragen lassen. hat soweit auch alles gut geklappt bis auf eine ausnahme. da steht im gutachten das vom oberen federteller bis obere verstellschraube vom dämpfer 150mm eingehalten werden müssen ?????

Habe meinen golf extra schon höher gelegt um die reifenfreigängigkeit herzustellen. habe aber trotzdem nur 130mm, jetzt muss ich den noch 2 cm hoch drehen!

Da stellt sich mir doch echt die frage warum ich mir ein gewindefahrwerk gekauft habe? So hoch wie das teil dann ist hätte ich auch 30er federn nehmen können, das käme aufs selbe hinaus! echt zum kotzen!

was ist denn wenn ich nach dem tüv den wagen wieder 3cm runter dreh und mich halten die grün weissen an?

oh man. da kannste echt ausflippen.

gruss


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Beitragvon Herwe » Fr 24 Okt, 2008 08:23

Dann bekommst ne Mängelkarte
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Beitragvon king_style » Fr 24 Okt, 2008 10:20

oder mit pech wie gerade aktuell besprochen, beschlagnahmen die grünen dir die Karre + stilllegen usw.
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Beitragvon Dennis » Fr 24 Okt, 2008 14:59

Vielleicht ist das ja auch einfach nur falschherum gelesen...

Vielleicht soll der Abstand nicht mehr als 150 mm betragen das heißt dann das du es bis dahin runterdrehen darfst... klingt dann für mich logischer... zumal mache ihr fahrwerk gleich um 8 cm und mehr runterschrauben...

Also wie gesagt vielleicht einfach falsch interpretiert den satz... !?!?!?!
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Beitragvon Gast » Fr 24 Okt, 2008 18:43

ja das mit dem interpretieren habe ich mir auch heute gedacht wo ich ihn hoch geschraubt habe! habe jetzt so eingestellt wies im gutachten steht, und habe vorne 9cm gewinde frei! also fast oben, echt beknackt, kann mich nur noch aufregen momentan.

echt bescheuert, diese höhenangabe von h&r, habe das jetzt so fürn tüv so eingestellt, wahnsinn, habe da bald 4cm oder so platz zwischen gummi und radhauskante! und das bei 17Zoll, wenn ich jetzt 15 zoll drunter hätte dann hätte ich noch mehr luft! voll der quatsch von h&r! die frage ist was steht denn zum beispiel in einem kw gutachten?


und was gibts denn jetzt heute für so was wenns nicht eingetragen ist wie nen 57i kit den haben sie mir nämlich auch nicht mehr eingetragen, was ist wenn se mich anhalten, mängelkarte ist ja ok, oder gibts da direkt punkte?

gruss
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Beitragvon Dennis » Fr 24 Okt, 2008 18:58

je nach dem wie der bulle der dich anhält drauf ist...
wenn er schlechte laune hat gibts vielleicht punkte...

aber wegen dem hochschrauben dan kann nicht sein das wird wirklich so ist das du von oben federteller bis zur oberen schraube mindestens 150mm sondern maximal 150 mm sein dürfen...

Bei mir im gutachten steht drinne von federtelle bis schrauben min. 25 bis 95 mm sein dürfen ....

mein tip rufe bei der h&r hotline an und frage noch mal genau nach...
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Beitragvon Becks » Sa 25 Okt, 2008 13:44

wenn der herr polizei ein wenig mehr ahnung von seinem job hat als ein
delphin vom fliegen dann wird es punkte geben und zwar
3 punkte für erloschene betrieberlaubnis und somit fahren ohne versicherungsschutz
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