ABE für Xenon

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ABE für Xenon

Beitragvon Badboy VR6 » So 16 Nov, 2008 22:56

was haltet ihr hier von *Link gekürzt*


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Beitragvon Badboy VR6 » Mo 17 Nov, 2008 08:48

alles klar danke
hätte mich auch gewundert wenn da gehen würde
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Beitragvon haiza2000 » Do 20 Nov, 2008 15:53

Hallo,

kannst mir mal den Link von der ABE trozdem geben.

Auch wenns nicht mehr aktuell is und berichtigt wurde is es trozdem besser wie nix.

viele grüße
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Beitragvon tidaka » Do 20 Nov, 2008 22:05

Nö, eigentlich ist es wirklich "nix" weil es mittlerweile echt überall bekannt ist, dass Xenon an bestimmte Auflagen gebunden ist, die auch durch ein Gutachten nicht aufgehoben werden können.
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Beitragvon Kette » Do 20 Nov, 2008 22:48

Eintragung, ABE, etc. kannste vergessen!!! Xenon nachgerüstet kannst du nicht eintragen! Auch wenn Die E-Bayer das behaupten. :(
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Beitragvon tidaka » Do 20 Nov, 2008 22:57

So auch nicht richtig.
Z.B.:
Umbauen auf G4 Cabrio-Front, originale Xenon-Scheinwerfer vom G4 einbauen, dazu noch die Scheinwerferreinigungsanlage und DLWR packen und schon trägt der TÜV-Mann dir das auch ein. Ist halt nur nicht ganz billig...
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Beitragvon Herwe » Fr 21 Nov, 2008 11:33

tidaka hat geschrieben:So auch nicht richtig.
Z.B.:
Umbauen auf G4 Cabrio-Front, originale Xenon-Scheinwerfer vom G4 einbauen, dazu noch die Scheinwerferreinigungsanlage und DLWR packen und schon trägt der TÜV-Mann dir das auch ein. Ist halt nur nicht ganz billig...


Was der Tüv einträgt bedeutet nicht das es erlaubt ist!
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Beitragvon king_style » Fr 21 Nov, 2008 11:59

Beim G4 Cabrio Front geht das aber weil der G4 Cabrio ab Werk Xenon hatte.

Ist deshalb auch erlaubt.

Ist bei mir Genau so, ich habe linsen Scheinwerfer im Audi und ich brauche nur die Xenon Scheini für den A8 und die LWR. Und fertig ist.
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Beitragvon tidaka » Fr 21 Nov, 2008 16:12

Das hat mit "ab Werk" garnichts zu tun. Da gelten die selben Voraussetzungen wie für Nachrüstungen.

Man braucht eigentlich nur 3 Sachen:
-Scheinwerfer mit Zulassung für Xenon-Brenner
-SW-Reinigungsanlage
-DLWR

Dann ist das auch legal. Scheitern tut es meistens an Punkt 1, weil es davon nicht viele Typen gibt. Für die meisten Autos sogar gar keine.
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Beitragvon haiza2000 » Fr 21 Nov, 2008 16:17

hi,

naja ob was bringt oder nicht, kann jeder selber entscheiden.

wäre trozdem super wenn mir einer den link geben kann.

viele grüße
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Beitragvon Kette » Fr 21 Nov, 2008 23:12

Schon richtig das es bei Originalsätzen machbar ist, aber mit nem Nachrüstsatz ohne zugelassene Scheinwerfer, Scheinwerferreinigungsanlage und Höhenverstellung per Lasterfassung wird das auch mit ner dubiosen ABE nichts! Es sei denn du bietest deinem TÜV Prüfer prügel an! :D
MacNelli hat den Punkt der ausschlaggebend ist: Zugelassene Scheinwerfer für Xenon!
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Beitragvon tidaka » So 23 Nov, 2008 00:29

Kette hat geschrieben:Eintragung, ABE, etc. kannste vergessen!!! Xenon nachgerüstet kannst du nicht eintragen! Auch wenn Die E-Bayer das behaupten. :(


Kette hat geschrieben:Schon richtig das es bei Originalsätzen machbar ist!


Wie schnell man seine Meinung ändern kann... :)
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Beitragvon Kette » So 23 Nov, 2008 14:13

Bezog sich auf Originalscheinwerfer :wink:
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Beitragvon Jamaika1987 » Do 27 Nov, 2008 21:04

hab doch mal irgendwo xenongeprüfte scheinwerfer gesehen.....wurde hier doch auch irgendwann mal gesprochen....problem bei den dingern was das die billigsten ca. 600€ gekostet haben :roll:
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Beitragvon tidaka » Do 27 Nov, 2008 22:17

Von FK sollte es doch mal zugelassene Xenons für den 3er geben (oder gab es sogar mal). Das ist aber schon ein paar Jahre her und war wohl nicht zu realisieren. Ich glaube die sollten damals 899€ kosten.
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