Scheint so als könnten wir fürs erste mit unseren großen motoren aufatmen!
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Am 20.02.2009 hat der Bundesrat das Konjunkturpaket II beschlossen, die neue Kfz-Steuer für Personenkraftwagen mit Erstzulassung ab dem 01.07.2009 jedoch außen vor gelassen und den Vermittlungsausschuss angerufen, da die Länder mehr Geld verlangen. Bei der neuen Kfz-Steuer wird erstmalig auch die CO2-Emission berücksichtigt. Eckpunkte sind:
Besteuerung von Benzin-Pkw mit 2 € je angefangene 100 cm³ Hubraum, Diesel-Pkw mit 9,50 € je angefangene 100 cm³ Hubraum.
CO2-Freibetrag: Eine Basismasse von 120 g/km CO2-Emission bleibt bis 2011 steuerfrei, jedes weitere g/km wird mit 2 € besteuert.
Halter von Diesel-Pkw mit Emissionsgruppe Euro 6 erhalten von 2011 bis 2013 eine Kfz-Steuer-Befreiung von 150 €.
Bei Pkw mit Erstzulassung zwischen dem 05.11.2008 und dem 30.06.2009 wird später die für den Halter günstigere Kfz-Steuer angesetzt.
Pkw mit Erstzulassung bis zum 04.11.2008 werden bis zum 31.12.2012 wie bisher besteuert. Ab 2013 sollen diese dann in die Neuregelung einbezogen werden. Einzelheiten dazu werden später festgelegt.