Gelbe birnen bzw gelbe nebels zulässig

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Gelbe birnen bzw gelbe nebels zulässig

Beitragvon KING_OCIN » So 02 Aug, 2009 02:45

moin moin
ich weiß nicht ob ich hier richtig bin aber vielleicht könnt ihr mir weiter helfen
vor kurzem wurde ich mit von der polizei angehalten und die meinten das mein gelbes licht bzw birnen die original von vw sind mit e-prüfzeichen und meine gelben nebels nicht zulässig sind.
Vilen dank im vorraus

mfg KING_OCIN


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Beitragvon » So 02 Aug, 2009 07:29

StVO §52 Zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten

(1) Außer mit den in § 50 vorgeschriebenen Scheinwerfern zur Beleuchtung der Fahrbahn dürfen mehrspurige Kraftfahrzeuge mit 2 Nebelscheinwerfern für weißes oder hellgelbes Licht ausgerüstet sein(...)

Da hat der Hr. Wachtmeister wohl nicht richtig aufgepasst, sofern Du Birnen und NSW mit E-Kennzeichen verbaut hast, solltest Du keine Probleme haben.
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Beitragvon » So 02 Aug, 2009 09:58

Ach, sowas gibts auch? :lol:

War wohl noch ein bisschen früh...
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Beitragvon KING_OCIN » So 02 Aug, 2009 20:20

Das hört sich doch gut an dann werd ich mal auf die post von den bullen warten. Und zur not hab ich ne rechtschutz und nen guten anwalt :D

Vielen dank

Mfg KING_OCIN
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