Golf 1 Cabrio umbau auf VR6 OLDTIMER

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Golf 1 Cabrio umbau auf VR6 OLDTIMER

Beitragvon mr707363 » Di 23 Mär, 2010 13:17

hi ich würde gerne wissen wie es ist wen ich ein Golf 1 Cabrio bj 81 oder 82 bin mir nicht gerade nicht ganz sicher doch bleibt er auch ein oldtimer wenn ich den vr6 rein baue?


mr707363
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Re: Golf 1 Cabrio umbau auf VR6 OLDTIMER

Beitragvon king_style » Di 23 Mär, 2010 15:37

mr707363 hat geschrieben:hi ich würde gerne wissen wie es ist wen ich ein Golf 1 Cabrio bj 81 oder 82 bin mir nicht gerade nicht ganz sicher doch bleibt er auch ein oldtimer wenn ich den vr6 rein baue?


nen H Kennzeichen gibt es so viel ich weiß nur für Stino.


Aber ich meine die gibt es eh erst ab 30 Jahren.
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Beitragvon mr707363 » Di 23 Mär, 2010 17:53

ja des ist schon kla doch kann ich für einen golf 1 vr6 cabrio ein H kennzeichen bekommen
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Beitragvon AK47 » Di 23 Mär, 2010 18:00

nur Original!
ist originale ein VR6 verbaut gewesen kein ding ;)
aber war er ja nicht
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Beitragvon Krüss » Di 23 Mär, 2010 18:01

Nein. es ist nur möglich nah am Original zu bleiben... alles was es damals an Tuningteilen für den Golf 1 gab sind zulässig.

Darunter fällt auf keinen Fall der VR6 Motor
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Beitragvon ozzy » Di 23 Mär, 2010 18:19

H-Zulassung ist nur möglich wenn das Fahrzeug mindestens 30 Jahre alt ist und nur "Zeitgenössische" Veränderungen (Tuning) verbaut sind, also KEIN VR6 im Cabrio.
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Beitragvon Krüss » Di 23 Mär, 2010 18:24

from Wiki with love :lover:

"In Deutschland genießen Besitzer von Oldtimern für ihre Fahrzeuge steuerliche Vergünstigungen, zu erkennen am H am Ende des Kfz-Kennzeichens (Formalbeispiel ORT-DE 12H), wobei das H für Historisches Fahrzeug steht. Das Fahrzeug muss mindestens dreißig Jahre alt sein. Alle Fahrzeuge, die vor dem 1. Juli 1969 gebaut bzw. erstzugelassen wurden, sind auch von der Abgasuntersuchung befreit. Auch die Versicherungskosten sind oftmals niedriger, soweit das Angemeldetsein eines weiteren „normalen“ Alltags-Fahrzeugs darauf hindeutet, dass der Oldtimer nur zum Vergnügen unterhalten wird. Das H-Kennzeichen wird erst nach einer technischen Untersuchung zugeteilt, in der der originale bzw. zeitgenössische und gut erhaltene Zustand des Fahrzeugs bestätigt wird. Bei veränderten Fahrzeugen (Leistungssteigerung, Fahrwerksumbauten) oder durch alltägliche Verwendung abgenutzten Altfahrzeugen verweigern die technischen Prüfer oftmals den H-Status. Der Vorteil dieses Status liegt in einer pauschalen Kfz-Steuer (2005: 191,73 Euro im Jahr), die nicht vom Hubraum des Motors und dem Vorhandensein eines Katalysators abhängt. Nach Angaben der Bundesregierung waren im Dezember 2006 deutschlandweit 152.817 Fahrzeuge mit H-Kennzeichen ausgestattet."
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