Auto eingezogen trotz Kurzzeitkennzeichen

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Re: Auto eingezogen trotz Kurzzeitkennzeichen

Beitragvon Mr Deep » So 06 Nov, 2011 19:55

Golf 3 GTI hat geschrieben:das auto muß auch mit kurzzeitkennzeichen verkehrstüchtig sein.
wenn es an der radhausschale geschliffen hat,war es vielleicht für die rennleitung nicht mehr verkehrstüchtig. :wink:


Genau so sieht das aus ! Und zur abwehr von weiterer Gefahr oder Gefährdung haben die Grünen bzw jetzt die Blauen da alle Handhabe wo gibt .


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Re: Auto eingezogen trotz Kurzzeitkennzeichen

Beitragvon carbon_freak » Di 08 Nov, 2011 19:24

jurty hat geschrieben:ist denn bereits etwas rausgekommen? dann wüßten wir mehr :)


Ja rausgekommen is, dass sie ALLES bemängelt haben, aber nicht, dass es schlecht eingebaut is oder so, sondern die haben bemängelt, dass es nicht eingetragen is. Also motor, fahrwerk, bremse, achsen....eben ALLES. Aber genau deswegen is er ja mit den kurzzeitkennzeichen gefahren.

MFG
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Re: Auto eingezogen trotz Kurzzeitkennzeichen

Beitragvon Mr Deep » Di 08 Nov, 2011 21:36

Tjo, dann hat Blau-Weiss ja doch mal richtig gehandelt . Alles ok so
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Re: Auto eingezogen trotz Kurzzeitkennzeichen

Beitragvon carbon_freak » Di 08 Nov, 2011 22:38

Mr Deep hat geschrieben:Tjo, dann hat Blau-Weiss ja doch mal richtig gehandelt . Alles ok so

Ja aber ein auto darf doch mit kurzzeitkennzeichen ohne ABE bewegt werden, was ja hier der fall war. Wozu gibt es dann den von mir i.g. Paragraphen 16????

Ich versteh das nich :? [smilie=smiliz_kingz_pdt_20.gif]
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Re: Auto eingezogen trotz Kurzzeitkennzeichen

Beitragvon Mr Deep » Mi 09 Nov, 2011 08:53

Hier nochmal nen auszug aus dem Merkblatt zu §28 Kurzeitkennzeichen :
Zitat:
Merkblatt Kurzzeitkennzeichen nach § 28 StVZO

Sehr geehrter Fahrzeughalter,
bei der Benutzung von Kurzzeitkennzeichen sind folgende Einzelheiten zu beachten:

Das Fahrzeug darf nicht zum Verkehr zugelassen sein.
Kurzzeitkennzeichen dürfen nur für Prüfungsfahrten (z.B. beim TÜV, DEKRA, GTÜ), Probefahrten (z.B. beim Verkauf oder Kauf des Fahrzeugs) und Überführungsfahrten (z.B. beim Kauf eines stillgelegten Fahrzeuges außerhalb von Stadt und Kreis Aachen) verwendet werden.
Das Fahrzeug muss verkehrssicher sein. Für die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs ist der Fahrzeughalter verantwortlich. Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen dürfen auf öffentlichen Straßen nur bis zu dem auf dem Kennzeichen angegebenen Ablaufdatum in Betrieb gesetzt werden; die Gültigkeit des Kennzeichens ist bis zu dem Ablaufdatum (höchstens fünf Tage ab Zuteilung) beschränkt.

Zitatende: Ab hier wird uninteressant.
Wie auch schon auf Seite 1 geschrieben wurde muß das Auto halt verkehrssicher sein.
Wenn dein Kumpel nun nachweisen könnte dass er sich auf einer DIREKTEN fahrt zum TÜV , oder auf einer DIREKTEN Überführungsfahrt befunden hat könnte das ganze schon anders aussehen .Allerdings wird die begründung der Teilnahme am Straßenverkehr im vorliegenden Fall aufgrund des Treffens sehr schwer werden.
Fakt ist nun mal das die Kurzzeitkennzeichen kein Freibrief sind irgendwas am Wagen zu verändern und dann damit rumzufahren.
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Re: Auto eingezogen trotz Kurzzeitkennzeichen

Beitragvon heda99 » Mi 09 Nov, 2011 16:20

oder ne probe fahrt gemacht hat zwecks neuer lichtmaschiene oder fahrwerk einstellung usw.
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Re: Auto eingezogen trotz Kurzzeitkennzeichen

Beitragvon carbon_freak » Mi 09 Nov, 2011 16:42

heda99 hat geschrieben:oder ne probe fahrt gemacht hat zwecks neuer lichtmaschiene oder fahrwerk einstellung usw.


ja und genau das hat mein kumpel ja gemacht, ne probefahrt :wink:
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Re: Auto eingezogen trotz Kurzzeitkennzeichen

Beitragvon turbogolf » Mi 09 Nov, 2011 17:28

Ja mittlerweile müsstest du ja schon was wissen was nun los ist?? Auto noch immer eingezogen? oder was ist nun?
Konsequenzen?
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Re: Auto eingezogen trotz Kurzzeitkennzeichen

Beitragvon Mr Deep » Mi 09 Nov, 2011 18:14

carbon_freak hat geschrieben:
heda99 hat geschrieben:oder ne probe fahrt gemacht hat zwecks neuer lichtmaschiene oder fahrwerk einstellung usw.


ja und genau das hat mein kumpel ja gemacht, ne probefahrt :wink:




Leuteeeeeeee, das dass so nicht hinhaut ist Euch doch klar , oder ??

Wenn es da um nicht eingetragene Teile geht , was ja aufgrund einer nicht vergebenen Mängelkarte nicht ganz unerheblich zu sein scheint , ist da nix mit Probefahrt ! Vor allem nicht in Bezug auf die von dir genannten Sachen wie " motor, fahrwerk, bremse, achsen....eben ALLES "
Im Auge des Gesetzgebers ist so ein Auto halt NICHT Verkehrssicher , auch wenn die durchgeführten Änderungen noch so gut ausgeführt sind.
Auch würde ich bedenken das , je nach Motorumbau , durchaus die Möglichkeit besteht "zusätzlichen Ärger " des STVZo Amtes durch den Vorsatz der Tat an sich zu bekommen.
Da der Eröffnungspost ja schon ne weile her ist tippe ich auf " großen Ärger" alle beschlagnahmten Autos die ich bis jetzt hatte oder kenne waren nach spätestens 5 Tagen wieder zu Hause im Stall.
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Re: Auto eingezogen trotz Kurzzeitkennzeichen

Beitragvon CorradoVR6_2.9 » Mi 18 Jan, 2012 21:30

Ich hatt meinen nach 4 Tagen wieder. Bin vors Gericht gegangen da bei mir der VSD fehlte, ich davon nichts bescheid wusste und so in den TÜV rein gefahren bin. Ja, erst kam ein Brief von 1050,- + 3 Punkte, darauf legte mein Anwalt sofort einspruch ein. Joa vorm Gericht hab ich halt gesagt das ich vno dem nichts wusste bla bla bla bla und dann wurd eine milderung auf 35,- gemacht und ich trage die Verfahrenskosten ( dank Rechtsschutz eben NICHTS )
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