Eintragung und Abgasgutachten

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Beitragvon das-weberli » Di 05 Feb, 2008 00:54

Ich bei uns auch nicht mehr... nachdem er behauptet hat der ABF sei kein VW Motor und das es den nie im 35i B4 gegeben hat !

Und dann beschwert er sich noch weil der MSD leicht schief hing ! :roll:


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Beitragvon 3ergolfgti » Di 05 Feb, 2008 10:24

3ergolfgti hat geschrieben:das Baujahr hat nur bei Neuwagen was zu sagen. aber nicht bei deinem umbau.


MysticEmpires hat geschrieben:...Aber er meinte Eintragung sei so kein Problem. Wichtig für die Eintragung sei die Erstzulassung des Fahrzeugs. Bei mir Bj. 97 also ist Euro 2 Pflicht.


OK, man lernt nie aus!!!! :D :D
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Beitragvon das-weberli » Di 05 Feb, 2008 10:51

Dazu muss ich auch noch was sagen:

Wurde das Fahrzeug schon einmal Umgerüstet auf ne bessere Abgasnorm so muss es diese nach dem Umbau auch wieder erfüllen. Ganz nützlich sind bei solchen Sachen immer die letzte AU und eine Kopie von Fahrzeug Schein und Fahrzeugbrief des Spenders.

:wink:
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Beitragvon 3ergolfgti » Di 05 Feb, 2008 11:21

@ weberli
ja genau der meinung war ich ja auch. aber anscheinend ist das laut dem WOBer TÜV nicht so der fall. :roll: :roll:
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Beitragvon MysticEmpires » Di 05 Feb, 2008 12:05

Weberli Spricht aber von einer Umrüstung. Meiner hatte D3 ab Werk.

Aber wie gesagt laut seiner Aussage sei nur das Jahr der Erstzulassung wichtig.

Aber er meinte ich müsse evtl. noch mal ne Abgassuntersuchung machen weil keine Vergleichwerte für einen VR6 im Cabrio vorlagen.

Aber falls jemand Papiere von einem VR6 im 3er Cabrio hat wäre das evtl. beugt das ja die Unterschung vor ( Am besten von einem VR6 mit Euro 1 + KTL)
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Beitragvon das-weberli » Di 05 Feb, 2008 12:55

Also unser Tüv sagt: Egal ob umgerüstet oder Serie, die Abgasnorm muss auf jeden Fall wieder erreicht werden.

Das steht übrigens auch im Kleingedruckten von Rocky und SLS :wink:
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Beitragvon MysticEmpires » Di 05 Feb, 2008 13:23

Ja ich kann ja nur sagen was der TÜV gesagt hat :-)

Weil nach deiner Aussage müste ich ja D3 bestehen weil mein Golf ja D3 am Werk hatte.
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Beitragvon das-weberli » Di 05 Feb, 2008 13:53

Jo so kenn ich das. Was das Auto hatte muss es wieder erreichen.
Man darf nicht auf ne schlechtere Abgasnorm umbauen.
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Beitragvon 3ergolfgti » Di 05 Feb, 2008 14:05

Naja nen Abgasgutachten wirst nicht machen müssen. Es gibt ja genügend VR6 im Cab.
Ein Abgasgutachten würde aber mit ca. 800-1000€ zu buche schlagen!!! nur mal so nebenbei.
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Beitragvon MysticEmpires » Di 05 Feb, 2008 14:15

Ich bräuchte nur paar Kopieren von Briefen etc. kommt immer gut beim TÜV :-)
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Beitragvon 3ergolfgti » Di 05 Feb, 2008 15:28

der sven aus Berlin kann dir da sicherlich helfen.
mal sehen ob er sich hier noch zu wort meldet.
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Beitragvon MysticEmpires » Mi 05 Mär, 2008 11:33

So habe grade eine sehr sehr gute Nachricht von der DEKRA (die im Osten ja für Motreintragung zuständig sind) bekommen :

Sehr geehrter ........,

vielen Dank für die Zusendung Ihrer Anfrage.

Gerne antworten wir Ihnen:

Eine Rückstufung des Abgasverhaltens bzw. der Emissionsklasse ist i.d.R.
nicht möglich bzw. zulässig.

Nicht zuletzt stehen dieser u.a. steuerliche Aspekte entgegen, da heutige
Fahrzeuge für die Abgaseinstufung bestimmte steuerliche Förderungen oder
Vorteile genossen haben.


Davon ungeachtet bleibt die Tatsache, dass ein anderer Motor vom
Abgasverhalten für das entsprechende Fahrzeug geeignet sein muss. Hierbei
spielt das Datum der Erstzulassung die entscheidende Rolle.

Unter gewissen Randbedingungen wäre dabei eine Rückstufung bzw. ein
schlechteres Abgasverhalten denkbar, wenn der Motor bzw. die Komponenten
des Spenderfahrzeugs vom Abgasverhalten noch die Mindestanforderungen für
das jeweilige Erstzulassungsdatum des anderen Fahrzeugs erfüllen würden.


Rechtsgrundlage bilden hauptsächlich die §§ 47 (Abgasverhalten) und 49
(Geräuschverh.) StVZO, welche zu verschiedenen Startterminen die
Einhaltung bestimmter EG-Richtlinien verlangen.
(finden Sie z.B. unter http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo.php)



Als Beispiel, könnte eine Rückrüstung technisch realisiert werden, wenn
ein Fahrzeug zwar mit D 3 erstmalig in Verkehr gekommen ist, jedoch für
die Zulassung die Euro 2 ausreichend gewesen wäre. Dieses wäre für die
einfache Euro 2 längstens bis zum 30.09.1996 der Fall gewesen. Für
Euro 2 und Geräuscharm nach der 92/97/EG sogar bis zum 31.12.2000.

Jüngere Fahrzeuge dürfen nicht mit EURO 2-Abgasnormen betrieben werden.

Zu beachten und zu berücksichtigen bleibt der o.g. steuerliche Aspekt.
U.U. Fordern die Finanzbehörden eine Rückerstattung.



Jedoch ist bei Motoren höherer Leistung nicht nur der Motor zu ändern.
Je nach Typ und Größenänderung werden hier Änderungen und dann auch
Abnahmen der Bremsanlage, der Abgasanlage, des Getriebes und unter
Umständen auch des Fahrwerks wie z.B. Stabilisatoren oder andere Federn
bzw. Stossdämpfer erforderlich.


Was auch nicht zu vernachlässigen ist, ist die Tatsache, dass u.U. die
Karosserie gar nicht für die Kräfte eines stärkeren Motors ausgelegt ist.
Hier wäre dann noch die Prüfung und Beurteilung dieser Festigkeit
erforderlich.

Informationen zu Umbauten und Umrüstungen können Sie über den bzw. die
Fahrzeughersteller erhalten.

Eine Abnahme kann nur durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
einer "Technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr" (TP) erfolgen.

Mit den Aufgaben der "Technischen Prüfstelle" ist in den alten
Bundesländern der TÜV und in den neuen Bundesländern und Berlin DEKRA
beauftragt.

Wir empfehlen eine ausführliche fallbezogene Beratung mit dem amtlich
anerkannten Sachverständigen, der letztendlich die Abnahme durchführen
könnte und mit diesem auch die Kostenfrage zu erörtern, da diese Prüfungen
aufwandsabhängig abgerechnet werden.


Im ersten Absatz schreibt das es nicht zulässig ist aber aber weiter unten sagt er das ein Rückstuffunf möglich ist da das Bj. wichtig ist.

Wie versteht ihr diese Antwort?

Weil nach dem unterm Absatz ist ja ja möglich einen 97er Golf (wo Euro 2 Plfich war) der mit D3 in Betrieb genommen wurde auf Euro 2 umschreiben zu lassen.

mfg

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Beitragvon Tussifreunde » Mi 12 Mär, 2008 00:15

Es darf definitiv nicht sein! Man darf das nicht machen, aber wie gesagt KLR einbauen oder Minikat und schon erledigt das problem....
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Beitragvon MysticEmpires » Mi 12 Mär, 2008 09:08

Aber es steht doch da:

"Als Beispiel, könnte eine Rückrüstung technisch realisiert werden, wenn
ein Fahrzeug zwar mit D 3 erstmalig in Verkehr gekommen ist, jedoch für
die Zulassung die Euro 2 ausreichend gewesen wäre. Dieses wäre für die
einfache Euro 2 längstens bis zum 30.09.1996 der Fall gewesen. Für
Euro 2 und Geräuscharm nach der 92/97/EG sogar bis zum 31.12.2000. "

Wie bei meinem Fahrzeug. Es wurde mit D3 erstmalig in den Verkehr genommen wobei 97 nur Euro 2 Pflicht war. Und auch das hier :

"Unter gewissen Randbedingungen wäre dabei eine Rückstufung bzw. ein
schlechteres Abgasverhalten denkbar, wenn der Motor bzw. die Komponenten
des Spenderfahrzeugs vom Abgasverhalten noch die Mindestanforderungen für
das jeweilige Erstzulassungsdatum des anderen Fahrzeugs erfüllen würden. "

Das hat mir ja direkt die DEKRA geschrieben. Die machen ja nichts anders als der TÜV und die sind nunmal im Osten für Motoreintragungen zuständig.

Aber komme ich mit KTL und Minikat auf D3?
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Beitragvon JoRule » Mi 25 Feb, 2009 19:44

Hab beim Tüv angerufen und geht wenn die Aufrüstung freiwillig war z.B
durch KLR oder Minikat, aber nicht schlechter als serie.
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