Ohen Scheibenwisch anlage TÜV ?

Moderator: Moderatoren

Ohen Scheibenwisch anlage TÜV ?

Beitragvon Golf_3-VR6_Racer » Fr 16 Mai, 2008 13:49

Hallo kann mir jemand zufällig sagen ob ich ohne die Wischwasserdüsen und die komplette anlage TÜV bekomme????
Habe einen Bonrath Einarmwischer verbaut es ist ein G2 Vr6...


Benutzeravatar
Golf_3-VR6_Racer
Dragster Pilot
 
Beiträge: 952
Registriert: Sa 10 Mai, 2008 22:01
Wohnort: 47533 Kleve

Beitragvon sexzylinder » Fr 16 Mai, 2008 14:50

Also bei mir hat bis jetzt noch keiner was gesagt.Weder der TÜV noch die Grünen.Is aber glaub nicht erlaubt,da Sicherheitseinrichtung oder so was.Fällt den meisten aber nicht auf.Thema gab´s hier aber glaub schonmal.Musste ma suchen
Benutzeravatar
sexzylinder
Tourenwagenfahrer
 
Beiträge: 449
Registriert: Mo 16 Jul, 2007 21:02
Wohnort: Stuttgart

Beitragvon Passati » Fr 16 Mai, 2008 18:33

dein scheibenwischer muss wasser bekommen wie ist egal..bei nem kollegen von mir hat der das auch bemängelt..
Passati
Formel 1 Pilot
 
Beiträge: 708
Registriert: Fr 31 Aug, 2007 07:53
Wohnort: Düsseldorf

Beitragvon limp2k » Fr 16 Mai, 2008 18:55

es gibt ja auch scheibenwischer waschdüsen die am gestänge befestigt werden... zurnot den kaufen und nach dem tüv direkt wieder entfernen wobei ich auf scheibenwischwasser ungern verzichte im sommer wenn man son riesen fiech von brummer auf der scheibe zermatscht hat...^^
limp2k
Experte
 
Beiträge: 1502
Registriert: Mo 30 Jul, 2007 00:16
Wohnort: Salzbergen

Beitragvon matze_79 » Fr 30 Mai, 2008 09:30

Es sollen Düsen vom VW LT für Befestigung am Wischerarm passen. Mach mich da mal schlau, möchte bei meinem Go 3 die Löcher für Wischwasserdüsen in der Motorhaube weghaben. Meld mich dann nochmal, wenn ich mehr weiß.

PS: Ich kenne auch einen, der hat den Scheibenwischer komplett ausgetragen bekommen. Dabei wurde im Fzg Schein eingetragen: Fzg ist nur bei trockenem Wetter zu benutzen. Liegt halt immer im Ermessen des TÜV-Prüfers.
Benutzeravatar
matze_79
Rückwärtsparker
 
Beiträge: 59
Registriert: Mi 18 Jul, 2007 12:45
Wohnort: Hannover

Beitragvon Herwe » Fr 30 Mai, 2008 12:05

matze_79 hat geschrieben:PS: Ich kenne auch einen, der hat den Scheibenwischer komplett ausgetragen bekommen. Dabei wurde im Fzg Schein eingetragen: Fzg ist nur bei trockenem Wetter zu benutzen. Liegt halt immer im Ermessen des TÜV-Prüfers.


Das will ich sehn!
Ich Unterstell jetzt einfach mal, das ist nur geschwätz. Lass mich aber gern eines besseren belehren.

In der StVZO heißt es:
§40 Scheiben, Scheibenwischer, Scheibenwascher, Entfrostungs- und Trocknungsanlagen für Scheiben

(2) Windschutzscheiben müssen mit selbsttätig wirkenden Scheibenwischern versehen sein. Der Wirkungsbereich der Scheibenwischer ist so zu bemessen, daß ein ausreichendes Blickfeld für den Führer des Fahrzeugs geschaffen wird.
Benutzeravatar
Herwe
Dragster Pilot
 
Beiträge: 853
Registriert: Mo 17 Dez, 2007 00:54
Wohnort: Wurmberg


Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 1 Gast