Ein Bekannter hat vorgestern mal dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung ne email geschickt, indem er nachfragte, warum der Diesel neuerdings nur 2 cent Unterschied zum Benzin aufweißt.
Das kam heut.
Sehr geehrter Herr... ,
vielen Dank für Ihre E-mail vom 13. Mai.
Ich kann verstehen, dass Sie sich über die hohen Kraftstoffpreise
ärgern. Die hohen Benzinpreise schaden den privaten genauso wie den
öffentlichen Haushalten, denn der Staat nimmt nicht mehr Steuern ein,
wenn die Benzinpreise in die Höhe schießen.
Kraftstoffpreise bilden sich am Markt. Die Politik kann keinen Einfluss
auf die Preisentwicklung nehmen (Ausnahme bei unzulässigen
Preisabsprachen). Maßgebliche Einflussgröße für die Kosten des
Kraftstoffangebots und damit die Kraftstoffpreise ist vor allem die
Veränderung der Rohöl- und Produktpreise auf den internationalen
Märkten. Zwar stellen auch die Steuerbestandteile - insbesondere die
Mineralölsteuer - einen Kostenfaktor dar, allerdings haben die
Preissteigerungen der letzten Monate nichts mit der steuerlichen
Behandlung der Kraftstoffe zu tun. Sie sind Ergebnis der stark
gestiegenen Preise an den internationalen Märkten.
Die Mineralölsteuer ist ein absoluter Betrag, der vom Kraftstoffpreis
unabhängig ist. Die Mineralölsteuer beträgt in Deutschland seit 2003
unverändert für einen Liter Benzin 65,4 Cent und für einen Liter Diesel
47 Cent. Die sogenannte Ökosteuer wird nicht extra erhoben, sondern ist
mit 15,34 Cent/Liter ein Bestandteil der Mineralölsteuer. Das
Ökosteueraufkommen dient der Entlastung der Rentenversicherung. Ohne
die Ökosteuer hätte der Rentenbeitragssatz in der Zeit von 2003 bis 2005
um 1,7 Prozentpunkte erhöht werden müssen.
Aus Sicht der Bundesregierung kann die Antwort auf die
Ölpreisschwankungen und Preissteigerungen nur in Richtung "weg vom
Öl" und hin zu einer nachhaltigen Energie- und Verkehrspolitik gehen.
Sie unterstützt daher die Förderung des Einsatzes alternativer
Kraftstoffe und die Entwicklung und Markteinführung energieeffizienter
Antriebstechnologien. Als Beispiel ist auf das 500 Millionen
Wasserstoff- und Brennstoffzellenprogramm der Bundesregierung
hinzuweisen.
Das Bundeskartellamt verfolgt die Preisentwicklung aufmerksam.
Es könnte aber die Preissetzungen der Mineralölunternehmen insbesondere
nur dann kontrollieren und gegebenenfalls eingreifen, wenn diese
Unternehmen keinem wesentlichen Wettbewerb ausgesetzt wären und
dementsprechend eine sog. marktbeherrschende Stellung innehätten. Eine
Einzelmarktbeherrschung liegt auf diesem Markt aufgrund der Marktpräsenz
mehrerer großer Mineralölkonzerne und zahlreicher konzernunabhängiger
mittelständischer Mineralölhändler nicht vor.
Eine gemeinsame Marktbeherrschung der Mineralölkonzerne oder
wettbewerbswidriges Verhalten z.B. aufgrund von Absprachen untereinander
ist bislang nicht nachgewiesen. Dies bedeutet, dass die
Mineralölgesellschaften wie auch andere Unternehmen auf freien
Märkten in ihrer Preissetzung grundsätzlich frei sind und bei
Preisänderungen keiner Begründungspflicht unterliegen (und zwar
sowohl was die Höhe als auch die Häufigkeit der Preisänderungen angeht).
Für eine darüber hinausgehende von Missbrauchsgesichtspunkten losgelöste
allgemeine Preiskontrolle gibt es keine Rechtsgrundlage. Sie ist aus
wirtschaftspolitischer Sicht auch nicht wünschenswert, denn freie
Preisbildung ist ein unverzichtbarer Bestandteil unserer
marktwirtschaftlich verfassten Wirtschaft.
Für weitere Fragen zur Mineralösteuer verweise ich an das dafür
zusträndige Bundesfinanzministerium.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Jürgen Frank
Bundesministerium für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung
Referat Bürgerservice, Besucherdienst, IFG
buergerinfo@bmvbs.bund.de
Tel.: + 49 (0) 30 18 - 300 - 3060
Fax: + 49 (0) 30 18 - 300 - 1942

irgendwann kriegen wir sie alle