verkehrsgefährdendes TFT-Radio

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verkehrsgefährdendes TFT-Radio

Beitragvon Isync,ergo sum » Do 28 Feb, 2008 14:06

Sevus,
Ich komme aus dem Land der vielen, vielen Bullen, da wollte ich mal fragen, welche etwaigen Konsequenzen ein TFT-Radio, dessen DVD-Player auch während der Fahrt funktioniert (Masse nicht an Handbremse), für mich haben kann?

mfg Daniel[quote][/quote]


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Beitragvon das-weberli » Do 28 Feb, 2008 14:26

Fahren ohne Versicherungsschutz und die Strafe für Telefonierem im Fahrzeug.

:wink:
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Beitragvon Isync,ergo sum » Do 28 Feb, 2008 15:33

Auch dann, wenn er nicht in Betrieb ist?

mfg Daniel
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Beitragvon das-weberli » Do 28 Feb, 2008 23:13

Beispiel:

Du baust nen Unfall, Karre Schrott, Unfallgegner verletzt, ermittlungen gehen los.
Du im Krankenhaus, Karre steht beim ADAC, Gutachter checkt deine Karre und sieht: DVD Radio ! Nun kontrolliert er ob es mit Handbremse oder ohne angeklemmt wurde.
Jetzt stellt sich raus das es nich so iss.

In dem Fall erlischt dein versicherungsschutz und das wird teuer :wink:
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Beitragvon ChristianVR6 » Do 28 Feb, 2008 23:52

Hallo,

wo steht, daß das beim fahren nicht erlaubt ist?
Ich kann mich nicht erinnern das es da ein offizielle Regelung zu gibt. Die Versicherungen werden vieles Versuchen, was aber noch lange nicht bedeutet das sie Recht haben.
Versicherungsschutz geht auch nur flöten wenn das DVD gucken nachweislich zum Unfall beigetragen hat.

Gruß Chris
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Beitragvon Jester » Sa 01 Mär, 2008 16:50

Grundsätzlich und mit gesundem Menschenverstand müsste ich Dir recht geben. Allerdings wäre ich gerne dabei, wenn Du versuchen würdest Deine Versicherung mit diesen Argumenten zu überzeugen.

Mal nebenbei eine kleine Story, welche wir gerade kürzlich erlebt haben:
Unsere Firma zahlt einen Scheisshaufen Geld für eine Haftpflichtversicherung. Letzthin hat ein Arbeiter von uns bei einem Kunden im Eifer des Gefechts eine Glasscheibe zerschlagen, kann ja mal vorkommen. Aussage der Versicherung: Wir zahlen nicht, ist aus eigener Dämlichkeit passiert und diese wird nicht unterstützt!

Also merke, gib den Versicherungen einen kleinen Anhaltspunkt, an welchem sie dich aufhängen können und die tun das ohne mit der Wimper zu zucken. :wink:
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Beitragvon Slayer » Sa 01 Mär, 2008 17:00

Tach

Ich glaub die können dir nur was wenn Nachweißlich ne DVD im Laufwerk war! also eine mit Video...

wenn nur ne Musik CD drin ist können die dir doch gar nichts...
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Beitragvon Shorty » Sa 01 Mär, 2008 17:15

Hm bin mir da nicht ganz so sicher, dass sie dir nachweisen müssen, dass das dvd gucken zum Unfall geführt hat.

Bsp.: Du fährst mit dem Auto hast ein Bier getrunken und dir fährt einer rein dann hast schon Teilschuld (auch wenn du eigentlich gar nix dafür kannst).

Das ist so ne komplizierte Sache.

Anderes Beispiel, deine Reifen sind platt und dir fährt einer rein dann hast auch wieder Teilschuld.
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Beitragvon ChristianVR6 » Sa 01 Mär, 2008 17:33

Hallo,

bei Versicherungen ist das immer so. Die versuchen mit allen mitteln die Auszahlungen zu drücken. Alles was keine Absicht ist, dämlichkeit zählt nicht dazu. Dann muß gezahlt werden. Außer es wurde im Vertrag ausdrücklich ausgeschlossen. Genau für sowas hat man doch Versicherungen. Im Zweifel klagen.
Ich hatte mal ein Unfall mit einem Linienbus. Mein Schaden belief sich auf 15000DM. Alle Zeugen haben gegen mich ausgesagt, aber nach 2 Jahren bekam trotzdem Recht. Und der HVV mußte zahlen.
Jetzt stell sich einer vor man hat nicht die finanziellen Mittel sein Auto zu reparieren, oder zu klagen. Dann lassen es die meißten. Das ist der Grund warum die Taktik der großen aufgeht. Immer nicht zu bezahlen, da spielen dann die Mehrkosten falls einer mal doch klagt nicht die Rolle.

Ich will Fakten zum DVD gucken. Ich wette es gibt kein Verbot. Ist dasselbe mit dem Verbandskasten. Die Polizei guckt wenn der Kasten vorhanden ist aufs Datum, dabei gibt es kein Gesetz das vorschreibt wie alt der Inhalt sein darf. Er muß nur dabei sein.

Von solchen Sachen gibt es 1000 Bsp.

Man muß sich nicht alles gefallen lassen.

Gruß Chris
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Beitragvon Shorty » Sa 01 Mär, 2008 18:05

Da hast auch Recht wenn es nicht ausdrücklich verboten ist, dann ists keine Fragen dann darfst du auch keine Probleme bekommen.

Falls es jedoch verboten ist, dann hast ein Problem egal ob der Radio dran Schuld ist oder nicht.
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Beitragvon ChristianVR6 » Sa 01 Mär, 2008 18:23

Hallo,

ja nur muß Dir erstmal bewiesen werden, das Du eine DVD geguckt hast. Nicht Du mußt beweisen, daß Du keine gesehen hast. Und nur weil eine DVD im Player steckt heißt das, daß Du eine während der Fahrt geguckt hast.
Essen, Navi spielen, Zigarrette rauchen usw. ist ja auch noch nicht verboten, ob das gut oder schlecht ist, ist eine andere Frage.

Gruß Chris


PS: Ich bin mir zu 99% sicher das DVD abspielen während der Fahrt nicht verboten ist.
Selbstverständlich wird gucken für den Fahrer verboten sein, aber nicht explizit in dem Wortlaut. Es ist eine Ablenkung des Fahrers.
Aber es ging ja um die Frage, ob das abspielen einer DVD während der Fahrt erlaubt ist, oder nicht!?!
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Beitragvon Shorty » Sa 01 Mär, 2008 18:29

Er hat gefragt welche Konsequenzen geben kann wenn man ein TFT Radio hat das nicht auf die Handbremse geschlossen ist.

Sowas ist ne Rechtsfrage.

Aber du hast mit deinen Ausführungen recht. Ich glaub es wird nicht verboten sein und wenn es nicht verboten ist kannst auch nicht bestraft werden.

Und wie sollen sie dir nachweisen, dass du DVD geguckt hast. Das ist dann Ihr Problem.
Zuletzt geändert von Shorty am Mo 03 Mär, 2008 15:03, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitragvon Isync,ergo sum » Mo 03 Mär, 2008 14:08

Danke, Jungs!
Ich habe eigentlich nicht vor, während der Fahrt DVD zu schauen, wobei ich ein explizites Verbot doch sehr als beifahrerunfreundlich erachten würde.
Mir reichts eigentlich zu wissen, dass ich könnte, wenn ich wollte, deswegen hängt das Ding bei mir nicht an der Handbremse!

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