von phoenix5001 » Sa 11 Jul, 2009 09:40
im allgemeinen kannst du immer nach der regel gehen, wenn die spurweite über 2% verändert wird, brauchst du eine Herstellerfreigabe von VW, weil sich grössere Hebelarme bilden und die ganze Fahrwerksgeometrie verändert wird, dass grosse problem ist, diese Herstellerfreigabe wirsxt du von VW niemals bekommen! gibt natürlich auch wege breitere eingetragen zu bekommen, aber im allgemeinen ist das die regel nach der der Tüv schaut!
bördeln wirst du sicherlich müssen! ich meine bis 10 mm pro rad hinten geht es noch so (einfach mal in den gutachten bei H&R oder anderen Spurverbreiterungs herstellern schauen!). Nur wenn du die orginalen Radlaufverbreiterungen noch fahren willst, ist mit bördeln nicht viel, es sei denn zu schneidest die kante die in den Radlauf ragt raus und klebst sie auf die Karosse, ansonsten müssen die ab, weil die ja in der bördelkante mit nieten befestigt werden!