Hi,
habe das FK AK Gewindefahrwerk und einen Umbau auf ABV gemacht.
Das Problem ist ja, dass der ABV im Golf nur als Syncro verbaut wurde.
Ich habe jetzt 2 Gutachten für das gleiche Fahrwerk besorgt. Einmal für den Corrado. Da geht das bis 140KW (ALso für meinen Motor) und eins für den Golf 3. Da gehts halt natürlich nur bis 128KW (ABV wurde ja hier nur als Syncro verbaut).
ALso die Federn und das Federbein haben bei beiden Gutachten die gleichen Nummern.
Bekommt man das jetzt beim Normalen TÜV eingetragen?
Hatte jemand schonmal einen ähnlichen Fall?