kilometerzähler auf 0 zurücksetzen

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kilometerzähler auf 0 zurücksetzen

Beitragvon krikel » Fr 21 Aug, 2009 15:49

HI ich habe mir einen wagen aufgebaut und wollt mal fragen wie es aussieht mit kilometer zurücksetzen. programm und kabel habe ich hier.
ist das zurücksetzen erlaubt? wenn man die kilometerleistung angibt beim verkaufen oder so die tatsächlich ist?


krikel
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Re: kilometerzähler auf 0 zurücksetzen

Beitragvon Tussifreunde » Di 15 Sep, 2009 08:57

MacNelli hat geschrieben:
krikel hat geschrieben:ist das zurücksetzen erlaubt? wenn man die kilometerleistung angibt beim verkaufen oder so die tatsächlich ist?


Verboten ist es nicht und wenn du niemanden täuschst, kann du auch für nichts belangt werden... ;)


das hat sich mittlerweile geändert. ich glaube schon allein das zurücksetzen ist eine straftat. Früher war das nicht so, da wurde die angelegenheit abgegeben an die leute die es in auftrag geben allerdings ist dies mittlerweile nicht mehr so.
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Beitragvon Tussifreunde » Di 15 Sep, 2009 10:21

ich habe was passendes dazu gefunden:

Mit dem Dritten Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 14. August 2005 (BGBl. I S. 2412) wurde der § 22b in das StVG eingefügt; er lautet wie folgt:

§ 22b Missbrauch von Wegstreckenzählern und Geschwindigkeitsbegrenzern

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1. die Messung eines Wegstreckenzählers, mit dem ein Kraftfahrzeug ausgerüstet ist, dadurch verfälscht, dass er durch Einwirkung auf das Gerät oder den Messvorgang das Ergebnis der Messung beeinflusst,
2. die bestimmungsgemäße Funktion eines Geschwindigkeitsbegrenzers, mit dem ein Kraftfahrzeug ausgerüstet ist, durch Einwirkung auf diese Einrichtung aufhebt oder beeinträchtigt oder
3. eine Straftat nach Nummer 1 oder 2 vorbereitet, indem er Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist, herstellt, sich oder einem anderen verschafft, feilhält oder einem anderen überlässt.


(2) In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 3 gilt § 149 Abs. 2 und 3 des Strafgesetzbuches entsprechend.

(3) Gegenstände, auf die sich die Straftat nach Absatz 1 bezieht, können eingezogen werden. § 74a des Strafgesetzbuches ist anzuwenden.

Anhand des Wortlauts des Gesetzestextes könnte sich nun leicht das generelle Verbot von Veränderungsmaßnahmen an Tachometern herauslesen lassen, inkl. einer generellen Strafbarkeit für den Besitz der entsprechenden Software. Dies ist jedoch nicht so.
Mit Urteil vom 9.5.2006 hat das Bundesverfassungsgericht für Klarheit gesorgt und den § 22b StVG entsprechend ausgelegt.

Zusammenfassend bleibt festzuhalten: Die Tachojustierung zum Zwecke der Wiederherstellung der originalen Laufleistung des Kfz, sowie der Anpassung auf andere Rad/Reifen Kombinationen und der Besitz der entsprechenden Software ist nicht strafbar.
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Beitragvon Tussifreunde » Di 15 Sep, 2009 11:11

stimmt das wahr, aber ich wusste auch nicht das die vmax aufhebung strafbar ist.... habe ich doch richtig interpretiert oder
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Beitragvon Tussifreunde » Di 15 Sep, 2009 13:53

Tussifreunde hat geschrieben:2. die bestimmungsgemäße Funktion eines Geschwindigkeitsbegrenzers, mit dem ein Kraftfahrzeug ausgerüstet ist, durch Einwirkung auf diese Einrichtung aufhebt oder beeinträchtigt oder


Ich weiß ja nicht wie genau das ausgelegt wird, aber wenn man es genau nimmt ist eigentlich auch die Vmax aufhebung verboten. Vermutlich hat man das nur für die LKW´s gemacht und vergessen das manche autos das auch haben.
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