Tacho KM-Stand zurück setzen

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Tacho KM-Stand zurück setzen

Beitragvon TAiS46 » Do 03 Dez, 2009 20:05

Hallo,

vorerst: es geht hier nicht darum, am KM-Stand zu Pfuschen oder sowas.

Ich habe mir gestern einen Ibiza 6k VR6 gekauft.
In dem Auto ist ein neuer Tacho verbaut, der eine MFA Funktion hat.
Das soll später auch umgerüstet werden.

Das Auto (bzw der Motor) hat tatsächlich 108500km runter.
Jetzt würde ich den Tacho gerne "justieren".

Kann ich da auch dieses Kabel mit der entsprechenden Software bentzen:
http://www.muleit-elektronik.de/obd-2-i ... erface.htm

Oder muss das so nen extra VAG-TACHO Kabel sein?
Kommt das dann an den Tacho direkt ran?

Danke, Gruß Simon


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Beitragvon Tussifreunde » Mi 09 Dez, 2009 10:55

Nein kannst du nicht machen. Via VAG Com bzw. sowas kannst du erst machen bei Autos ab glaube ich 2000.... das geht beim vr6 nicht und wird auch nie gehen. Musst den tacho einschicken zu jemanden der sowas macht.... Kommst ja aus bremen musst mal schauen wenn du richtung weserpark fährst da standen früher immer so werbeanhänger mit der Aufschrift: KM Stand nach wunsch..... Weiß nicht ob die da noch stehen denke nicht, weil sich da die gesetzeslage geändert hat..... Sowas ist mittlerweile strafbar.....
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Beitragvon Chris Lange » Mi 09 Dez, 2009 18:49

Tussifreunde hat geschrieben: Sowas ist mittlerweile strafbar.....


Nein ist es nicht. Wenn er den Tachostand der tatsächlich gefahrenen km anpaßt ist es nicht mehr wie korrekt.

Wer den Tachostand aus anderen Gründen justiert der ist erst dann strafrechtlich verfolgbar wenn er seinen Wagen verkauft und die Justage verschweigt.

So die Auskunft meines Anwalts.

VW selbst hat auf meine Anfragen hin erklärt das sie mir natürlich den Tachostand anpassen aber dies nur können solange ich einen neuen bei Ihnen kaufe. Einen gebrauchten Tacho justiert die VW Vertragswerkstatt nicht.
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Beitragvon Marvin » Mi 09 Dez, 2009 18:53

Richtig, du kannst den Tacho so einstellen wie du es willst.
Wird erst strafbar wenn man es dem Käufer nicht sagt das der Tacho nicht mehr stimmt.
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Beitragvon Chris Lange » Do 10 Dez, 2009 07:39

kann hier jemand den Tachostand ändern?
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Beitragvon Tussifreunde » Do 10 Dez, 2009 10:47

Marvin hat geschrieben:Richtig, du kannst den Tacho so einstellen wie du es willst.
Wird erst strafbar wenn man es dem Käufer nicht sagt das der Tacho nicht mehr stimmt.


Stimmt das war die regelung von früher. Mittlerweile ist es nicht mehr so. VW stellt dir den tacho so ein wie er bei dir im auto steht und damit ist dir auch nicht geholfen. Mittlerweile machen sich die leute die einen Tacho auf ne beliebige KM Zahl einstellen, die NICHT nachweisbar ist extrem strafbar....

Aber hast ne pn wer so was trotzdem macht.....
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Beitragvon » Do 10 Dez, 2009 11:18

Tussifreunde hat geschrieben:Stimmt das war die regelung von früher.


Kann man das irgendwo nachlesen?
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Beitragvon Tussifreunde » Do 10 Dez, 2009 11:43

Die Tachojustierung in Deutschland ist verboten worden!!!


Straßenverkehrsgesetz: Änderung vom 17. August 2005


Straßenverkehrsgesetz

§ 22b Missbrauch von Wegstreckenzählern und Geschwindigkeitsbegrenzern

" Straßenverkehrsgesetz

III. Straf- und Bußgeldvorschriften

§ 22b Missbrauch von Wegstreckenzählern und Geschwindigkeitsbegrenzern

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1. die Messung eines Wegstreckenzählers, mit dem ein Kraftfahrzeug ausgerüstet ist, dadurch verfälscht, dass er durch Einwirkung auf das Gerät oder den Messvorgang das Ergebnis der Messung beeinflusst,
2. die bestimmungsgemäße Funktion eines Geschwindigkeitsbegrenzers, mit dem ein Kraftfahrzeug ausgerüstet ist, durch Einwirkung auf diese Einrichtung aufhebt oder beeinträchtigt oder
3. eine Straftat nach Nummer 1 oder 2 vorbereitet, indem er Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist, herstellt, sich oder einem anderen verschafft, feilhält oder einem anderen überlässt.


(2) In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 3 gilt § 149 Abs. 2 und 3 des Strafgesetzbuches entsprechend.

(3) Gegenstände, auf die sich die Straftat nach Absatz 1 bezieht, können eingezogen werden. § 74a des Strafgesetzbuches ist anzuwenden.
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Beitragvon Tussifreunde » Do 10 Dez, 2009 11:50

oder:
Ein Jahr Gefängnis bei Manipulationen von Tachos und Geschwindigkeitsbegrenzern

Am 18. August 2005 ist eine Änderung des Straßenverkehrsgesetzes in Kraft getreten, mit der betrügerischen Manipulationen an Tachometern bei Gebrauchtwagen entgegengewirkt werden soll.

Tachobetrug hat sich zum Volkssport entwickelt. Die DEKRA schätzt, dass an jedem dritten Gebrauchtwagen in Deutschland der Tacho zurückgestellt wurde. Durch Zurückstellen der Tachos werden nicht nur Gebrauchtwagenkäufer geschädigt. Getäuscht werden auch Autohersteller über die Laufleistung während der Garantie, Leasingfirmen und Autovermieter über die tatsächlich gefahrenen Kilometer und Versicherer über den Wert von Fahrzeugen. Der ADAC hat den Schaden durch Tachobetrüger auf zwei Milliarden EUR jährlich geschätzt und deshalb wiederholt schärfere Gesetze gefordert.

Es fiel auf, mit welcher Dreistigkeit im Internet ungeniert das Zurückdrehen von Kilometerzählern angeboten wurde. Bei Klein- und Mittelklassewagen wurde für 50 bis 100 EUR der "Wunschkilometerstand" eingestellt. Auf diese Weise konnte dann beim Weiterverkauf des Fahrzeugs ein Mehrerlös von 500 bis 1.000 EUR erzielt werden. Bei jüngeren Modellen von Luxusfahrzeugen kostete das Zurückstellen des Tachos zwar bis 1.500 EUR. Allerdings konnte in diesen Fällen auch ein entsprechend höherer Mehrerlös von mehreren tausend Euro erzielt werden.

Den "Tachojustierern" schien jedes Problem- und Unrechtsbewusstsein zu fehlen. Ihnen wurde die Arbeit erleichtert, weil Diagnosegeräte mit entsprechenden Computerprogrammen problemlos im Internet zu erwerben waren. Zudem hinterließ das Zurückstellen der Tachos keinerlei Spuren. Der ADAC musste sogar einen Versuch, Tachomanipulationen an verschiedenen Fahrzeugen aufzudecken, abbrechen, weil es derzeit keine technischen Möglichkeiten gibt, sie nachzuweisen. Auch die Justiz schien relativ hilflos, nachdem der Bundesgerichtshof 1979 entschieden hatte, dass eine Veränderung des Kilometerstandes nicht als "Fälschung einer technischen Aufzeichnung" strafrechtlich verfolgt werden könne. Der Umstand allein, dass der Verkäufer eines Kfz mit zurückgedrehtem Tacho sich strafrechtlich eines Betruges und zivilrechtlich einer arglistigen Täuschung schuldig machte, hielt die Tachojustierer nicht davon ab, ihre Vorbereitungshandlungen dazu im Internet öffentlich anzubieten.

Nachdem mit täuschungssicheren Tachometern von der Industrie in absehbarer Zeit nicht gerechnet werden kann, sah sich der Gesetzgeber gezwungen, einzugreifen. Seit 18.08.2005 sind durch § 22 b Straßenverkehrsgesetz Manipulationen an Kilometerzählern mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bedroht.

Seitdem weisen die Firmen, die bisher Tachometereinstellungen im Internet angeboten haben, darauf hin, dass Tachoeinstellungen künftig in Deutschland nicht mehr angeboten werden, weil man sich nicht strafbar machen wolle. Man arbeite aber bereits an anderen Möglichkeiten. Das "Justieren" von Tachos wird nach wie vor angeboten.

Das Ausweichen auf "Tachojustierung" wird allerdings künftig nicht ganz unproblematisch sein, weil nach dem Willen des Gesetzgebers auch diejenigen bestraft werden sollen, die entsprechende Computerprogramme herstellen, sich oder einem anderen verschaffen, feilhalten oder einem anderen überlassen. Damit sind jetzt auch schon Vorbereitungshandlungen zur Tachomanipulation strafbar.

Bei dieser Gelegenheit hat der Gesetzgeber in § 22 b Straßenverkehrsgesetz auch die mit erheblichen Strafen bedroht, die Geschwindigkeitsbegrenzer in LKWs und Bussen verändern oder manipulieren. Auf diese Weise soll Unfällen von Omnibussen, entgegengewirkt werden, die – wie bei Lyon - auf Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zurückzuführen sind.

Leider kann der Gebrauchtwagenkäufer nicht erwarten, durch die neue gesetzliche Regelung umfassend geschützt zu werden. Die Gefahr von Tachomanipulationen besteht nach wie vor. Dem Gebrauchtwagenkäufer kann deshalb nur empfohlen werden, im Einzelfall anhand sämtlicher Umstände zu überprüfen, ob der abgelesene Tachostand mit der tatsächlich gefahrenen Kilometerzahl übereinstimmen kann.

Anhaltspunkte für eine versuchte Täuschung über den tatsächlichen Kilometerstand können sich ergeben aus dem Serviceheft, aus Werkstattrechnungen über Inspektionen und Ölwechsel sowie aus TÜV- und Abgasuntersuchungsbescheinigungen. Auch der Zustand von Pedalgummis, der Sitze oder der Reifen können Anhaltspunkte für das wirkliche Alter des Fahrzeugs liefern. Schließlich kann auch die Anzahl der Jahreskilometer Hinweise auf eine Tacho-Manipulation geben. Erfahrungsgemäß werden jährlich mit Luxuslimousinen ca. 20.000 Kilometer, mit Mittelklassefahrzeugen etwa 15.000 Kilometer und mit Kleinwagen ca. 10.000 Kilometer jährlich zurückgelegt.

Autor: Herr Rechtsanwalt Dr. Klaus van der Velden
20.08.2005
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Beitragvon sd-grimma » So 20 Dez, 2009 17:59

Gruß

mir hat der Freundliche gesagt wenn die einen neuen Tacho montieren, kann der innerhalb der ersten 100 Km laut Tachostand auf den Originalwert des Wagens eingestellt werden, über den ihr Programm von Original VW. Das ist nicht Strafbar sonder eine ganz normale Reperatur. das muß dann auch nicht zwingent in den Papieren vermerkt werden weil der Tachostand dem Original entspricht.
Hat mir dar Meister erklärt und der hat das von einer Schulung oder Weiterbildung. Aber bei den alten vw Tachos können die nicht justieren die sind zu alt, aber ich hab im Netz was gefunden vor einiger Zeit, Tachokabelanleitung für die alten Tachos und ein selber geschriebenes programm im DOS um den Tacho neu einzustellen alles mit genauer Anleitung. Die I.net Seite suche ich erstmal raus und sende sie nach.
Ich habs selber ausprobiert aber habs nicht hinbekommen wegen meinem Rechner (Dos).

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Beitragvon Tussifreunde » So 20 Dez, 2009 18:22

jo würde mich mal interessieren.... :-) bin die tage wieder in deiner nähe....
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Beitragvon sd-grimma » So 20 Dez, 2009 19:15

Ach du bists mein Freund es ist aber kein Muttertag. melde dich wenn du in Mügeln bist da kommste mal vorbei ich hab die Werkstatt geheizt :lol:

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Beitragvon Tussifreunde » So 20 Dez, 2009 19:17

sd-grimma hat geschrieben:Ach du bists mein Freund es ist aber kein Muttertag. melde dich wenn du in Mügeln bist da kommste mal vorbei ich hab die Werkstatt geheizt :lol:

mfg. sd-grimma


vom 23.12 bis 26.12 bin ich da..... komme auch mit dem vr6
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Beitragvon sd-grimma » So 20 Dez, 2009 19:37

Ich hab da was auf meinem Rechner gefunden kann ich euch bei bedarf schicken. Anleitung und Tacho exe. weil ich die seite nicht mehr finden kann, hier ein paar BilderBild
Bild
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ich hoffe das hat geklappt.

wegen der Nachfrage
Kabel selber bauen aus nem alten Druckerkabel
Betriebssystem sehr alt Win 95. 98 geht mit Dos
bei mir ging nur die MM exe die von VDO lief nicht wegen Ports einstellen :(
der Tacho braucht 12v am original Tachostecker damit die KM angezeigt werden.
den eigenbaustecker reinstecken und die exe starten dann kommt --P-- im Tacho das heißt wohl (Programieren), neuen Tachostand eingeben- Enter- fertig, Tacho zeigt neuen KM stand.
Leider finde ich die Seite im Netz nicht mehr da gab es eine bessere Anleitung
Meine Angaben ohne Gewähr :!: die Bilder und die 2 EXEsen für je MM und VOO haben eine größe von ca 375 kb (rar.) gibt es als Mail bei bedarf.

Das sind meine Erfahrungswerte natürlich ohne erfolgsgarantie.
Ihr dürft mich auch verbessern wenn ich fehler übermittelt habe.


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Beitragvon King Kerosin » Do 24 Dez, 2009 15:41

Also ich hab das jetzt mal probiert. Bei mir hats nicht funktioniert. Könnte an meinem elbst gebauten Stcker liegen. Hast du deinen noch liegen, und würdest mir den mal ausleihen?
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