vielleicht liegts daran dass der tüv der beides abnimmt keine ahnung hat!
hab mich bei sämtlichen tüv-nord prüfstellen erkundigt und bei verschiedenen dekra prüfstellen, niemand von denen wird beides abnehmen!
das gesetz geht nunmal davon aus, dass der offene filter in verbindung mit einer sportauspuffanlage keine guten abgsawerte hinbekommt, um die lautstärke geht es ja erstmal vordergründig nicht!
was hinterher auch noch von bedeutung ist.
das ist nun mal fakt!
tüv und dekra haben sehr viele insbesondere(tüv österreich) sportluftfilter gutachten zurückgewiesen!
laut einem bekannten der bei der dekra ist: viele gutachten wurden als ungültig erklärt, weil die hersteller sich zu viel erlaubt haben!
und nochmal draufhin zuweisen, wenn einer beides eingetragen stehen hat und sich mit der polizei anlegt und die karre wird beschlagnahmt, die werden suchen und das schlimmer, die werden fündig!!
ausreden wie: das wußte ich aber nicht, gelten nicht!
unwissenheit schützt nicht vor strafe....