moin moin...
Hoffe mal hier kennt sich jemand mit dem thema aus.
Undzwar hab ich ein nebengewerbe als Autohändler bzw ankauf und verkauf sowie als Autowerkstatt.
Reicht das nebengewerbe um Rote kennzeichen zu beantragen oder muss das als Hauptgewerbe laufen?
Mit der versicherung ist klar. Und im Polizeilichen führungszeugnis steht auch nichts.
Hoffe ihr könnt mir weiterhelfen..