frage zwecks xenon

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Re: frage zwecks xenon

Beitragvon eima-electronics » Fr 04 Mär, 2011 09:20

Das stimmt nur dann, wenn der Scheinwerfer auch für dieses Auto zugelassen ist. Und ich glaube kaum, daß in der Betriebserlaubnis eines Golf 3 BMW-Scheinwerfer drinne stehen;) Und darauf kommt es an, also nicht was technisch geht, sondern was juristisch geht;)
Und wenn der TÜV seine Arbeit genau und richtig macht, dann schickt er dich wieder weg, oder läßt sogar vor Ort zugelassene Scheinwerfer einbauen


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Re: frage zwecks xenon

Beitragvon syncroman » Fr 04 Mär, 2011 13:08

Es sind weder Golf Scheinwerfer noch E30, E32 oder E34. Es sind Hella Scheinwerfer die du im BMW oder Passat, Golf oder auch T4 sowie paar alte Ami Schlitten fahren kannst, zb Ford Galaxie.
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Re: frage zwecks xenon

Beitragvon Kovu_Lion » So 06 Mär, 2011 11:20

Scheinwerfer können mit Einzelabnahme von von anderen Fahrzeugen übernommen werden. Einbauort, Possition und Richtung muss ntürlich eingehalten werden. Es gibt ja auch universelle Scheinwerfer Module mit E Norm von Hella die nicht auf Fahrzeug bezogen sind.

Ich habe an meinem Passat vor Jahren Mit den Hella DSW und den BMW Xenon gearbeitet ... war soweit kein Problem .. ledigtlich der Umbau auf Bi-Xenon war nicht zulässig. Dahere sind bei mir von Hella nun die Universellen Bi-Xenonscheinwerfer verbaut. Mit ALWR und SWR Anlage. SUper Licht , arbeitet zuverlässig und ist vom Tüv gedeckelt ;)

Ich bin mal so frei und mach ein Link zum Umbau http://www.passat35i.de/threads/69301-Bi-Xenon-Umbau-2.0
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Re: frage zwecks xenon

Beitragvon eima-electronics » So 13 Mär, 2011 17:32

So so, Einzelabnahme...also ein lichttechnisches Gutachten? Erzähl doch mal bitte genauer von:)
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Re: frage zwecks xenon

Beitragvon syncroman » So 13 Mär, 2011 21:04

ein lichttechnisches gutachten brauchst du nicht, den Gutachten hat Hella, du muss die nur richtig verbauen und voraussetzungen dafür erfüllen.

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Re: frage zwecks xenon

Beitragvon Kovu_Lion » Mo 14 Mär, 2011 09:24

ein lichttechnisches gutachten brauchst du nicht, den Gutachten hat Hella, du muss die nur richtig verbauen und voraussetzungen dafür erfüllen.


so isses :wink: die universal Scheinwerfer haben das ganze Tüv gezetere bei Hella durch gemacht. du must ledigtlich die Scheinwerfer an den vorgeschrieben Stellen und Zubehör verbauen, damit es zulässig ist. Es ist keinesfalls Fahrzeug abhängig. Könntest auch Bi Xenon auf nem Ford T Model montieren. Nur die Frage ob man das will :mrgreen:
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Re: frage zwecks xenon

Beitragvon Der Eine » Mi 16 Mär, 2011 20:21

Ich hab schon bei mir in der umgebung und auch schon in VW Tuning-Zeitschriften Scheinwerfer Bei einem T4 gesehen, die als basis einen H4 klarglas scheinwerfer mit verbauter Bi- Xenon linse von Mercedes drin haben... Hab sie auch schon beim riesigen Online-Auktionshaus gesehen... was hat es mit denen auf sich.... Hier ein link mit Bildern...
http://www.google.de/images?hl=de&q=T4% ... a=N&tab=wi
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Re: frage zwecks xenon

Beitragvon Kovu_Lion » Mi 16 Mär, 2011 23:01

da gibt es glaub ich verschiedene. Anfangs gab es einige selbst umgebauten, obs originale gitb weis ich nciht. Umgebaute würd ich auf keinen fall nehmen. So was ist nicht zulässig. Die verschiedenen Bildern zeigen aber auch welche, die äußerst Professionell aussehen. Ich kenne diese nicht und kann dazu nicht viel sagen. Vielleicht sind es aber auch wieder einfach nur Xenon Look Scheinwerfer. Wenn man so einen Scheinwerfer in der Hand hat, ist es jedenfalls leicht zu sagegen ob er für Xenon zulässig ist oder nicht.

Ist es ein umgebauter Halogenscheinwerfer hat er irgendwo auf dem Streuglas die Kennzeichnung HC/R Bei so was bitte die Finger von lassen.

Ist es ein echter Bi Xenon Scheinwerfer hat er die Kennzeichnung DC/R.

Für alle die es nicht kennen, mal schnell das Prüfzeichen Einmaleins (nur) für Scheinwerfer ;) (es gibt für alles Prüfzeichen. Blinker, Standlicht, Nebelscheinwerfer ...)

H : Halogen D : Xenon
C: Abblendlicht R: Fernlicht
/: nicht gleichzeitig leuchtend - sobald dieser Schrägstricht vorhanden ist, dürfen die beschriebenen Leuchteinheiten nicht gleichzeitig leuchten (zB HC/R - H4 Lampe)

somit ergeben sich z.B. folgende Bezeichenung:

HC/R > Halogenes(H) Abblendlicht(C) mit nicht gleichzeitig leuchtendem(/) Halogenes(H) Fernlicht(R) --- Anderst gesagt, normaler H4 Scheinwerfer bei dem zwischen Fern un Abblendlicht hin und her geschaltet wird.
HCR > Halogenes(H) Abblendlicht(C) mit zuschaltbaren Fernlicht(R) --- Zb eine große Scheinwerfereinheit in der ein Abblendlicht (zB H7) immer leuchtet und ein seperatater Fernscheinwerfer (zb H3) intigriert ist der zugeschaltet werden kann
HC > Halogen(H) Abblendlicht(C) --- mit dieser Kennung ist NUR Halogen Abblendlicht erlaubt
HR > Halogen(H) Fernlicht(R) --- mit dieser Kennung ist NUR Halogen Fernlichet erlaubt

DCR > Xenon(D) Abblendlicht(C) mit zuschaltbaren Fernlicht(R) ---- Bi Xenon (Meist Linsen mit Fernlichtklappe, seltener zwei Scheinwerfer in einer Scheinwerfereinheit)
DC > Xenon(D) Abblendlicht(C) --- mit dieser Kennung ist NUR Xenon Abblendlicht erlaubt
DR > Xenon(D) Fernlicht(R) --- mit dieser Kennung ist NUR Xenon Fernlichet erlaubt

... Und Einfach Streuglas tauschen reicht übrigens nicht. Das Gehäuse eines Xenonscheinwerfers soll wohl ebenfalls anderst sein. Da Xenonbrenner unter einen höheren Druck stehen als Halogenbirnen, muss das Gehäuse einem "Drucktest" Stand halten,für den Fall, dass ein Xenonbrenner mal "explodiert".

kurz nochmal gesagt, schaut euch die Prüfbuchstaben auf den Scheinwerfern an, um zu wissen, ob ihr einen Xenonscheinwerfer vor euch habt oder nicht.

Speziel auf die in deine Frage bezogenen Bus H4 (Klarglas)Scheinwerfer mit Bi-Xenon Linse: Geht eigentlich nicht. Die Linse ist offen in einem H4 Scheinwerfergehäuse hinter einer H4 (HC/R) Klarglasstreuscheibe.
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Re: frage zwecks xenon

Beitragvon Der Eine » Do 17 Mär, 2011 13:35

Hab es nur als Beispiel genommen, da ich es mal gesehen habe in der SPEED und soetwas auch mit meinen Power-Look Fk scheinwerfern vorhatte indem ich den äußeren Reflektor mit einer vom Passat 3C verwendeten Bi-Xenon linse austauschen wollte... aber auf dem gehäuse steht HCR... und von daher ja nicht möglich... kann man sich dein ScheinwerferUmbau mit bildern auch irgendwo ansehen wenn man nicht Passat35i-Forums-Mitglied ist...? Hört sich äußerst interressant an....
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Re: frage zwecks xenon

Beitragvon Kovu_Lion » Fr 18 Mär, 2011 10:38

Hab die Bilder leider nirgend wo anderst. ich setz hier mal ein paar rein. Wenn du alle möchtest kann ich sie dir ja mailen.
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Re: frage zwecks xenon

Beitragvon Kovu_Lion » Fr 18 Mär, 2011 10:45

Auf der Streuscheibe ist (leider schlecht zu sehen) das DCR links vom E Zeichen.

Für den Scheinwerfer gibts extra Halterungen. Damit ich diese einfach wieder in meinem DSW einbauen konnt hab ich dafür 2 Scheinwerfergläser vom Schrott besorgt und sie zum Adapter umgearbeitet.
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Re: frage zwecks xenon

Beitragvon Kovu_Lion » Fr 18 Mär, 2011 10:49

Der Bixon Scheinwerfer mit Halter und Adappterring

Das ganze passt dann (mehr oder weniger) Plug & Play in den DSW von Hella - also auch in allen anderen Baugleichen: BMW E30, DSW vom T4 - GOlf3 ... die sind ja massig verbaut worden.
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Re: frage zwecks xenon

Beitragvon Kovu_Lion » Fr 18 Mär, 2011 10:55

Das Ganze dann in einem zusammengebautem Zustand.

Nun braucht man noch irgend was um den Ring um den Scheinwerfer zu schließen. Ich hab zuletzt einfach den alten Reflektor genommen. .... Ich werd den mal gelegentlich noch neu verspiegeln lassen damit er sauber aussieht.
Wenn man aber keinen Bösen Blick hat, der die Scheinwerfer oben verdeckt, hat man da wegen dem alten Standlicht ein hässliches Loch. Da brauchts dann was anderes als Ring.

Außerdem muss man nach diesem Umbau irgendwo ein anderes Standlicht anbringen, da im Scheinwerfer kein Standlicht mehr ist.
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Re: frage zwecks xenon

Beitragvon Der Eine » Mo 09 Mai, 2011 13:33

hast du mal davon gehört das jemand seinen normalen Klarglas-Scheinwerfer mit original Halogen mit einer Bi-Xenonlinse versehen hat und es dann um- bzw. Eintragen lies...? hab gerüchte von einem Golf 2 mit zubehör Klarglas reflektor scheinwerfern mit Mercedes BiXenon linsen gehört der legal so auf der Straße fahren darf...!?
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Re: frage zwecks xenon

Beitragvon Kovu_Lion » Mo 09 Mai, 2011 19:28

gehört ja, gesehen auch. Aber es kommt darauf an wie es gemacht wurde. Sobald du nur die Bi Xenon Linse aus einen anderen Scheinwerfer verwendest, verwendest du nur ein Bauteil aus einem Xenonscheinwerfer. Die Xenon Scheinwerfereinheit muss schon im originalen zustand bleiben, sprich also mit gehäuse bzw Streuglas (Oder auch der Klarglasscheibe) Sobald du die Klarglasscheibe eines Halogen Scheinwerfers vor der Linse hast, ist der Umbau genau genommen nicht mehr zulässig.
Sicher gibt es TÜVler die das durchgehen lassen, aber verlassen würd ich mich darauf nicht. Sprecht mit deinen TÜV Prüfer. Letzt endlich ist es er, der das ganze abnehmen soll und er möcht ja schließlich auch nicht verschaukelt werden.
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