Domstrebe ohne ABE

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Domstrebe ohne ABE

Beitragvon Jetta88 » So 20 Jan, 2008 20:06

Servus Leute ich hab folgendes problem.Ich hab mir jetzt zwei domstreben gekauft einmal vorne oben und einmal hinten oben und hab aber keine ABE oder sonst irgend welche zettel dazu bekomm auser denn Liefeschein.Meine Sorge ist jetzt das wenn mich die Polizei anhält die dann irgendwas sagen von wegen nicht eingetragenes teil oder solche spässe,muss ich denn da jetzt zum TÜV und das dinger eintragen lassen oder kann ich da jetzt bedenkenlos damit rumfahrn?? Ich mach mir deswegen sorgen weil ich da ja in die Dome bohren muss also wer nett wenn ihr mir da konkrete Ausagen geben könntet

Gruß Phil


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Beitragvon Golf3cabriovr6 » So 20 Jan, 2008 20:46

eine domstrebe ob oben vorne oder unten vorne oder hinten brauchen KEINE ABE!
diedarfst du auch so fahren!
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Beitragvon Golf 3 GTI » So 20 Jan, 2008 22:46

Golf3cabriovr6 hat geschrieben:eine domstrebe ob oben vorne oder unten vorne oder hinten brauchen KEINE ABE!
diedarfst du auch so fahren!

ganz genau.er hat vollkommen recht.domstreben aller art brauch man nicht eintragen lassen.einfach einbauen und fertig.
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Beitragvon Jetta88 » Mo 21 Jan, 2008 20:47

ah na wenn das so is da in ich ja beruhigt danke für eure tipps :wink:
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Beitragvon razer » Mo 03 Mär, 2008 20:58

ich dachte jede bauliche veränderung muss eingetragen werden??
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Beitragvon VR6KKK » Mo 03 Mär, 2008 21:06

Domstreben sind keine Bauartlichen veränderungen am Fahrzeug und müssen deswegen nicht vom Tüv abgenommen werden!!!
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Beitragvon razer » Di 04 Mär, 2008 16:39

hm, da muss ich mal mein tüv fragen würd mich auch interessieren...
ich dachte immer veränderung ist veränderung
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Beitragvon Golf3cabriovr6 » Di 04 Mär, 2008 16:56

eine domstrebe muss man nicht eintragen! wie oft noch!!! habe ich dir doch schon am 20. januar geschrieben!

das ist keine veränderung sonder nur eine zusätzliche sicherheit für dich.
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Beitragvon Becks » Di 04 Mär, 2008 17:38

das mit den domstreben ist ja eigentlich bekannt
aber wo du grade sagst zusätzliche sicherheit und bauartveränderung
nen käfig muß ich eintragen aber warum?
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Beitragvon VR6KKK » Di 04 Mär, 2008 18:10

Weil bei einem käfig die sitzplatzanzahl sich verändert, sprich die rückbank nicht mehr benutzt werden kann.
mfg
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Beitragvon Becks » Di 04 Mär, 2008 18:12

ja ok aber selbst wenn ich vorher schon keine rückbank mehr hatte
muß ich den käfig eintragen lassen
ich will keinen käfig ist nur mal so rein interesse halber
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Beitragvon VR6KKK » Di 04 Mär, 2008 18:28

Mit einen Käfig meinst du den wo A-B und C Säulen verbunden sind oder!?
oder meinst du den bügel wo nur B und C Säulen verbunden sind.

Bei beiden varianten wird die Rückbank ausgetragen so das nur ein 2 sitzer entsteht,
das muß natürlich deswegen vom tüv gemacht werden.
Der Prüfer muß auch sicherstellen das der einbau richtig gemacht ist und es sich nichts lösen kann.
Airbags dürfen auch nicht gehindert werden.
Bei einem ABC käfig müssen die rohre an den seiten auch mit einem prallschutz versehen sein. wegen Insasenschutz.
Deswegen muß ein Käfig auch eingetragen werden.
hoffe das ich helfen konnte.
mfg Johann
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Beitragvon theboy20 » Do 28 Aug, 2008 12:23

Bei mir ist kein Pralschutz ein getragen worden hatte auch keinen drin wo ich beim Tüv war.
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Beitragvon vw-fr34k » So 05 Okt, 2008 11:27

Hätte hier sogar noch ein Gutachten bezüglich den Domstreben hier liegen. Für alle Fälle.

Bild


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Beitragvon MatzeVR6 » So 05 Okt, 2008 11:46

Also Domstreben musst du nur eintragen wenn du die halter die auf dome kommen mit der karosserie verschweissen tust . ansonsten brauchst die nicht eintragen
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