Das was Kette geschrieben hat is soweit richtig...
Ein Auto wird mit ABE ausgeliefert...in dieser ABE ist auch der heckwischer enthalten und somit bestandteil des Autos...
Das Tüv Gesetz schreibt nunmal vor das jede Veränderung des Fahrzeuges im Fahrzeugbrief eingetragen bzw ausgetragen werden muß!!!
Anderfalls erlischt die ABE!!!!
Und darunter fällt leider auch der Heckwischer
so lautet das Gesetz...
Die meisten sagen aber nichts weil die wollen ja auch nich wie Blöd da stehen... und stehen doch so da
fahr zu nem anderen...der ist garantiert Toleranter